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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lybellum GmbH für www.omaze.de Stand: 25.03.2025

I. Geltungsbereich

1. Inhalt der AGB

1.1 Die Lybellum GmbH, Falkensteiner Str. 21, 60322 Frankfurt ("Lybellum"), ist Betreiberin der unter www.omaze.de („omaze.de") bereitgestellten Spielplattform ("Spielplattform"). Auf dieser Spielplattform können interessierte Personen („Spielteilnehmende") durch Vermittlung durch Lybellum an den von den Mitgliedern des Deutschen Lotto- und Totoblocks ("Lotterieveranstaltern") veranstalteten Lotterien („Lotterien") der Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, insbesondere Lotto 6aus49, Spiel 77, Super 6, der GlücksSpirale, und EuroJackpot, sowie die von der DoGood gGmbH („Lotterieveranstalter") veranstalteten Omaze („Lotterie") teilnehmen. Lybellum handelt gegenüber den jeweiligen Lotterieveranstaltern namens, für Rechnung, mit Vollmacht und ausschließlich im Auftrag der Spielteilnehmenden.

1.2 Zwischen den Spielteilnehmenden und Lybellum wird zunächst ein Vertrag über die Nutzung der Spielplattform sowie die Einrichtung und Führung eines Spielkontos auf der Spielplattform ("Spielkontovertrag") abgeschlossen. Der Inhalt des Spielkontovertrags bestimmt sich dabei nach dem Abschnitt II. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"). Darüber hinaus schließen Spielteilnehmende je nach Inanspruchnahme des jeweiligen Angebots auf der Spielplattform folgende Verträge:

Im Rahmen der Spielvermittlung schließen Spielteilnehmende einen oder mehrere Einzelverträge über die Vermittlung von einem oder mehreren Lottofeldern der Spielteilnehmenden ("Lottofelder") an einen der Lotterieveranstalter ("Spielvermittlung") einschließlich der Weiterleitung der bei den Lotterieveranstaltern einzuziehenden Gewinne ("Spielvermittlungsvertrag") an den Spielteilnehmenden. Der Inhalt des Spielvermittlungsvertrags bestimmt sich dabei nach diesen AGB.

Darüber hinaus schließen Spielteilnehmende im Fall der Spielvermittlung mit dem jeweiligen Lotterieveranstalter einen oder mehrere Verträge über die Teilnahme an einer oder mehreren Lotterien ("Lotteriespielvertrag"). Der Abschluss des Lotteriespielvertrags wird durch Lybellum lediglich vermittelt. Spielteilnehmende räumen Lybellum insoweit unter diesen AGB die dafür notwendige Vollmacht ein. Über die Spielvermittlung hinaus bestehen für Lybellum keine weitergehenden vertraglichen Verpflichtungen aus dem Lotteriespielvertrag. Der Inhalt des Lotteriespielvertrags bestimmt sich dabei ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Lotteriebestimmungen des jeweiligen Lotterieveranstalters. Die relevanten Internetseiten der Lotterieveranstalter sind jeweils im Warenkorb verlinkt sowie im Bereich "AGB" der Spielplattform abrufbar.

2. Verbindlichkeit und Ausschließlichkeit der AGB

Spielteilnehmende erkennen die AGB erstmalig mit ihrer Registrierung auf der Spielplattform als verbindlich an und bestätigen die jeweils aktuellen AGB erneut im Rahmen eines jeden Abschlusses eines Spielvermittlungsvertrags auf der Spielplattform. Diese AGB werden damit in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Spielvermittlungsvertrags gültigen Fassung Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Spielteilnehmende können die AGB jederzeit auf den Internetseiten der Spielplattform einsehen und sich diese ausdrucken. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie für Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.

II. Bestimmungen zum Spielkontovertrag mit Lybellum

1. Spielteilnehmende und Registrierung und Verwaltung des Spielkontos

1.1 Spielteilnehmende

  • müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • dürfen in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein,
  • dürfen sich zum Zeitpunkt der Tippabgabe nicht in einem Staat oder einem Bundesland aufhalten, nach dessen Recht die Teilnahme an den Lotterien und Glücksspielen nicht gestattet ist
  • dürfen nicht als wirtschaftlicher Berechtigter für einen Dritten handeln.


1.2 Spielteilnehmende bestätigen die Richtigkeit der vorstehenden Angaben mit dem Abschluss jedes Spielvermittlungsvertrags.

1.3 Für den Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags sowie die Erteilung von Spielvermittlungsaufträgen müssen sich Spielteilnehmende auf der Spielplattform von Lybellum auf elektronischem Wege registrieren und ein Spielkonto einrichten. Spielteilnehmende dürfen jeweils nur ein Spielkonto besitzen, eine Mehrfachregistrierung durch Spielteilnehmende ist unzulässig. Lybellum erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Registrierung die für die Abwicklung des Spielvermittlungsvertrags gesetzlich erforderlichen personenbezogenen Daten der Spielteilnehmenden, insbesondere deren Namen, Geburtsnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, ggfs. Geburtsname, Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie die Post- und E-Mail- Adresse. Die Angabe einer Telefonnummer ist freiwillig ("Registrierungsdaten").

1.4 Spielteilnehmende müssen die Registrierungsdaten im Rahmen der Registrierung vollständig und richtig angeben und die Registrierungsdaten nach einer Änderung unverzüglich aktualisieren, indem die entsprechenden Angaben im Spielkonto angepasst werden. Geben Spielteilnehmende die Registrierungsdaten nicht vollständig oder unrichtig an oder aktualisieren Spielteilnehmende geänderte Registrierungsdaten nicht unverzüglich, kann Lybellum die Registrierung jederzeit verweigern, sperren oder kündigen.

1.5 Lybellum ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben, insbesondere zum Zwecke des Spieler- und Jugendschutzes, verpflichtet die Registrierungsdaten der Spielteilnehmenden zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt bei Lybellum grundsätzlich in zwei Schritten. In einem ersten Schritt werden die von Spielteilnehmenden angegebenen Registrierungsdaten verifiziert (s. Abschnitt II. Ziff. 1.5.1). In einem zweiten Schritt überprüft Lybellum, ob die Registrierungsdaten jeweils mit der Person der Spielteilnehmenden übereinstimmen (s. Abschnitt II Ziff. 1.5.2).

1.5.1 Zur Überprüfung der Registrierungsdaten wird Lybellum diese mit den von der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden ("Schufa") geführten Datenbanken abgleichen. Ergibt diese Überprüfung der Registrierungsdaten, dass Spielteilnehmende im Zeitpunkt der Registrierung nicht voll geschäftsfähig sind, insbesondere weil sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder dass Spielteilnehmende falsche Angaben gemacht haben, sperrt Lybellum Spielteilnehmende und führt insbesondere ihre Spielvermittlungsaufträge nicht aus. Nicht voll geschäftsfähige Spielteilnehmende, insbesondere solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben keinen Gewinnanspruch. Lybellum ist zur Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorgaben berechtigt den vorstehenden Abgleich der Registrierungsdaten anlassbezogen (z. B. im Falle von durch Spielteilnehmende veranlassten Änderungen) sowie in regelmäßigen Abständen im Rahmen des rechtlich Erforderlichen zu wiederholen.

Sofern anhand der Überprüfung die Richtigkeit der Registrierungsdaten bestätigt werden konnte, kommt der Spielkontovertrag zustande. Bei diesem Spielkonto handelt es sich bis zum Abschluss der vollständigen Identifizierung gem. der nachfolgenden Ziffer 1.5.2. um ein vorläufiges Spielkonto ("vorläufiges Spielkonto"). Spielteilnehmende können mit einem vorläufigen Spielkonto maximal einen Betrag von 100 EURO für die Inanspruchnahme der angebotenen Produkte einsetzen. Von Spielteilnehmenden in diesem Zeitraum erzielte Gewinne werden dem vorläufigen Spielkonto gutgeschrieben, können aber erst nach Abschluss der vollständigen Identifizierung auf ein Zahlungsmittel der Spielteilnehmenden ausgezahlt werden.

1.5.2 Für eine vollständige Identifizierung haben Spielteilnehmende eines der von Lybellum im Anschluss an die Registrierung angebotenen Verfahren zu verwenden. Spielteilnehmende können sich unter anderem im Rahmen einer Cent-Überweisung identifizieren. Hierfür übermittelt Lybellum Spielteilnehmenden mittels einer Cent-Überweisung auf ein von den Spielteilnehmenden geführtes Bankkonto einen Verifizierungscode. Vor Ausführung der Cent-Überweisung ist Lybellum verpflichtet zu überprüfen, ob das von den Spielteilnehmenden angegebene Bankkonto in ihrem Namen geführt wird. Hierfür nutzt Lybellum den SCHUFA KontonummernCheck plus IBAN bzw. ein geeignetes Nachfolgeverfahren. Im Falle einer positiven Rückmeldung übermittelt Lybellum den Spielteilnehmenden im Überweisungszweck einen Verifizierungscode. Nach korrekter Eingabe dieses Verifizierungscodes auf der Spielplattform durch die Spielteilnehmenden ist die Identifizierung abgeschlossen. Alternativ kann Lybellum Spielteilnehmenden anbieten sich per Videoidentifizierung, per PostIdent-Verfahren oder mit einem anderen von Lybellum angebotenem Identifizierungsverfahren zu identifizieren.

Spielteilnehmende müssen die auf ihrer Seite für die Identifizierung erforderlichen Schritte innerhalb von 72 Stunden nach Eröffnung des vorläufigen Spielkontos abschließen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Spielteilnahme nicht mehr möglich. Lybellum behält sich das Recht vor, in diesem Falle das vorläufige Spielkonto zu schließen und etwaiges auf dem Spielkonto befindliches Guthaben (mit Ausnahme von erzielten Gewinnen), soweit möglich, an den Spielteilnehmenden zurückzuerstatten.

1.6 Darüber hinaus ist Lybellum zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Verpflichtungen berechtigt, die Registrierungsdaten der Spielteilnehmenden regelmäßig mit einschlägigen Datenbanken, insbesondere Sanktionslisten der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sowie Political Exposed Persons-Listen, abzugleichen.

1.7 Im Übrigen behält sich Lybellum das Recht vor, die Registrierung von Spielteilnehmenden jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder eine gewährte Registrierung zu entziehen und das Spielkonto aufzulösen.

1.8 Spielteilnehmende müssen ihre omaze.de-Logindaten und die ID an einem sicheren Ort aufbewahren und streng geheim halten (also Dritten nicht zugänglich machen), um eine unbefugte Nutzung dieser Daten zu verhindern. Sollte Spielteilnehmenden bekannt werden, dass ihre omaze.de-Logindaten Dritten zugänglich geworden sind, sind sie verpflichtet, ihr Passwort unverzüglich unter omaze.de zu ändern. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie Lybellum unverzüglich informieren.

1.9 Spielteilnehmende sind zur Nutzung von Spielkonten Dritter nicht befugt und dürften auch Dritten nicht die Nutzung ihres Spielkontos einräumen. Möglicher Betrug oder eine rechtswidrige Nutzung des Spielkontos sind Lybellum unverzüglich zu melden. Spielteilnehmende müssen in einem solchen Fall selbst sämtliche möglichen Schritte unternehmen, die zu einer Einstellung und Aufklärung derart unzulässiger Tätigkeiten führt.

1.10 Verstoßen Spielteilnehmende schuldhaft gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten und wer- den von einem unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis des Passworts der Spielteilnehmenden Verfügungen getroffen, haften Spielteilnehmende für jede durch ihr Verhalten ermöglichte unbefugte Nutzung ihres Passworts und die damit verbundene Nutzung ihres Spielkontos und der Spielplattform von Lybellum.

1.11 Spielteilnehmende können für die Abgabe von Spielvermittlungsaufträgen pro Kalendermonat maximal EUR 1.000,00 (inkl. Gebühren) auf ihr Spielkonto einzahlen. ("Einzahlungslimit"). Lybellum ist berechtigt, Zahlungen, die das Einzahlungslimit bzw. das anbieterübergreifende Einzahlungslimit überschreiten, entsprechend abzulehnen. Spielteilnehmende können jederzeit ein niedrigeres Einzahlungslimit bzw. anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festlegen. Lybellum ist berechtigt, das Einzahlungslimit für Spielteilnehmende individuell zu ändern. Lybellum wird betroffene Spielteilnehmende über jede Änderung unverzüglich in geeigneter Form informieren.

1.12 Spielteilnehmende haben darüber hinaus die Möglichkeit für ihr Spielkonto, wöchentliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits ("individuelle Limits") einzurichten. Ein erstmals eingerichtetes individuelles Limit sowie eine Reduzierung eines bereits eingerichteten individuelle Limits werden hierbei sofort wirksam. Eine Erhöhung eines festgelegten individuelle Limits wird erst nach sieben (7) Tagen wirksam.

1.13 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann Lybellum Spielteilnehmende für die weitere Teilnahme sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • ein Spielvermittlungsauftrag ein entsprechend dieser AGB festgelegtes Limit überschreitet
  • ein festgelegtes Limit bereits überschritten ist,
  • das Spielkonto keine hinreichende Deckung aufweist,
  • eine durchgeführte Überprüfung der Registrierung ergeben hat, dass (a) die Registrierungsdaten der Spielteilnehmenden nicht mit den Daten der Schufa übereinstimmen, (b) Spielteilnehmende nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig sind, oder (c) sie sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme in einem Staat oder Bundesland aufhalten, nach dessen Recht die Teilnahme an den Lotterien nicht gestattet ist oder (d) er als poltisch-exponierte-Person in einer einschlägigen Datenbank geführt wird,
  • wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine von Spielteilnehmern zu Zahlung verwendete Zahlungsmethode nicht in ihren Namen geführt wird;
  • Spielteilnehmende sich entgegen dieser AGB mehrfach auf der Spielplattform registriert haben,
  • Spielteilnehmende falsche oder irreführende Angaben in Verbindung mit ihrem Spielkonto gemacht haben oder sie geänderte Registrierungsdaten nicht unverzüglich angepasst haben,
  • Spielteilnehmende an betrügerischen oder sonst unzulässigen Handlungen beteiligt sind oder das Spielkonto sonst unzulässigerweise nutzen,
  • Spielteilnehmende das Spielkonto eines Dritten benutzen oder einem Dritten die Benutzung ihres Spielkontos einräumen,
  • Lybellum nach Durchführung einer internen Überprüfung von Bonitätsschwierigkeiten der Spielteilnehmenden ausgehen muss,
  • Lastschrifteinzüge der Spielteilnehmenden rückbelastet werden,
  • ein schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB vorliegt, aufgrund dessen eine weitere oder Spielteilnahme des Spielteilnehmenden für Lybellum im konkreten Fall unzumutbar ist,


1.14 Während der Sperrung eines Spielkontos sind Spielteilnehmende am Zugriff auf das Spielkonto bzw. an dessen Nutzung gehindert. Lybellum kann den der Kontosperrung zugrunde liegenden Sachverhalt prüfen. Gelangt Lybellum nach freiem Ermessen zu der Feststellung, dass ein zur Sperrung berechtigter Sachverhalt vorliegt, ist Lybellum zur Auflösung des betreffenden Spielkontos berechtigt. Gelangt Lybellum nach freiem Ermessen zu dem Ergebnis, dass eine solche Verletzung nicht vorliegt, wird die Sperrung des Spielkontos aufgehoben.

1.15 Spielteilnehmende können ihr Spielkonto (z. B. unter "Mein Konto" oder per E- Mail an team@omaze.de) schließen. Lybellum zahlt etwaiges auf dem Spielkonto vorhandenes Restguthaben spätestens innerhalb von fünf Werktagen auf die Kontoverbindung der Spiel- teilnehmenden aus.

1.16 Lybellum ist neben den im Rahmen dieser AGB genannten Gründen jederzeit berechtigt, das Spielkonto der Spielnehmenden zu schließen. Lybellum wird die Spielteilnehmenden über die Schließung mit einer Mindestfrist von einer Woche an die im Spielkonto hinterlegte E-Mail-Adresse informieren.

1.17 Lybellum ist ferner berechtigt, das Spielkonto von Spielteilnehmenden aufzulösen, wenn seit der letzten Anmeldung der Spielteilnehmenden auf der Spielplattform ein Zeitraum von drei Jahren verstrichen ist. Bevor das Spielkonto aufgelöst wird, werden Spielteilnehmende, sofern eine E-Mail-Adresse bei Lybellum gespeichert ist, durch zwei E-Mails, die im Abstand von mindestens einem Monat versandt werden, an die gespeicherte Adresse über die anstehende Auflösung informiert und zur Mitteilung einer Kontoverbindung aufgefordert. Wenn innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach Versendung der zweiten E-Mail eine Kontoverbindung noch nicht mitgeteilt wurde oder aber Lybellum nach Versand der zweiten E-Mail über deren Unzustellbarkeit benachrichtigt wird, wird Lybellum ein nicht ausgezahltes Guthaben des Spielkontos auf ein Sammelkonto überweisen und den Spielteilnehmenden - sofern dies möglich ist - per E-Mail die Auflösung des Spielkontos mitteilen. Spielteilnehmende sind nach einer Auflösung des Spielkontos verpflichtet, unverzüglich gegenüber Lybellum einen etwaigen Anspruch auf Auszahlung eines etwaigen Guthabens unter Angabe ihrer Kontoverbindung geltend zu machen

2. Zahlungsverkehr

2.1 Das von Lybellum im Rahmen der Registrierung der Spielteilnehmenden auf der Spielplattform eingerichtete Spielkonto muss vor der Übermittlung eines Spielvermittlungsauftrags an die jeweilige Lotterieveranstalter eine Deckung mindestens in Höhe des Spieleinsatzes und etwaiger Bearbeitungsgebühren der Lotteriegesellschaften sowie der von Lybellum erhobenen Servicegebühr („zusammen Teilnahmeentgelte“) aufweisen. Soweit Teilzahlungen erfolgen sollen oder Zahlungen zum Teil nicht ausgeführt werden, wird Lybellum im Rahmen der vorhandenen Deckung des Spielkontos die ausgefüllten virtuellen Lottofelder in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Abgabe an die Lotterieveranstalter zum Abschluss eines Lotteriespielvertrags übermitteln.

2.2 Spielteilnehmende können Zahlungen auf ihr Spielkonto per Kreditkarte oder per Lastschrifteinzugsverfahren sowie per etwaiger zusätzlicher von Lybellum angebotener Zahlungsmethoden vornehmen („Zahlungsmittel“). Jede Einzahlung auf das Spielkonto erfolgt zweckgebunden zur Übermittlung von Spielvermittlungsaufträgen an die jeweilige Lotterieveranstalter. Zahlungen dürfen hierbei grundsätzlich nur mit solchen Zahlungsmitteln vorgenommen werden, die im Namen der Spielteilnehmenden geführt werden. Lybellum ist berechtigt, Zahlungen, die mit Zahlungsmitteln getätigt worden sind, die nicht auf den Namen der Spielteilnehmenden geführt werden, abzulehnen.

2.2.1 Beträge, die von Spielteilnehmenden mittels Kreditkarte auf das Spielkonto gezahlt werden ("Kreditkartenzahlungen"), werden diesem unmittelbar gutgeschrieben. Kreditkartenzahlungen müssen für Spielvermittlungsaufträge bei Lybellum verwendet werden und können allenfalls in absoluten zwingenden Ausnahmefällen auf ein auf den Namen der Spielteilnehmenden geführtes Bank- oder Kreditkartenkonto (zurück-) überwiesen werden.

2.2.2 Beträge, die von Spielteilnehmenden mittels Lastschrift zum Einzug freigegeben werden, werden dem Spielkonto unmittelbar gutgeschrieben ("Lastschrifteinzahlung"). Mit jedem Lastschriftauftrag erteilen Spielteilnehmende Lybellum die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrags von ihrem angegebenen Bankkonto bei einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstitut im Lastschrifteinzugsverfahren durchzuführen. Wird eine Lastschrifteinzahlung aus von Spielteilnehmenden zu vertretenden Gründen, wie z. B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder mangels Deckung auf dem Bankkonto der Spielteilnehmenden, nicht ausgeführt, werden Spielteilnehmende mit den anfallenden Kosten belastet.

2.3 Die von den Spielteilnehmenden gemäß Abschnitt III. Ziffer 9 treuhänderisch eingezogenen Gewinne werden dem Spielkonto der Spielteilnehmenden gutgeschrieben, sofern dieser Gewinn einen bestimmten, durch Lybellum festgelegten Betrag nicht übersteigt (vgl. dafür im Einzelnen Abschnitt III. Ziffer 9.). Für Gewinne, die diesen Betrag überschreiten, wird Lybellum (außer im Fall einer Kündigung nach Abschnitt III. Ziffer 7.3) die Spielteilnehmenden kontaktieren, um eine Auszahlung auf ein auf den Namen der Spielteilnehmenden lautendes Bankkonto zu veranlassen.

2.4 Spielteilnehmende können die so gutgeschriebenen Gewinne als Guthaben für zukünftige Spieleinsätze verwenden. Zusätzlich können Spielteilnehmende eine Auszahlung des Betrags auf ein auf ihren Namen bei einem in einem EU- Mitgliedsstaat ansässigem Bankinstitut geführtes Bankkonto verlangen. Alternativ ist auch die Auszahlung auf ein auf ihren Namen geführtes anderweitiges Zahlungsmittel möglich, sofern dies von Lybellum angeboten wird. Eine Auszahlung auf ein Zahlungsmittel eines Dritten oder auf ein gemeinschaftlich geführtes Zahlungsmittel ist nicht möglich.

2.5 Soweit Spielteilnehmende Lybellum anweisen, ein per Lastschrift auf das Spielkonto eingezahlte Guthaben mittels Überweisung auf ein anderes in ihrem Namen geführtes Zahlungsmittel wieder auszuzahlen, führt Lybellum die Anweisung erst zu dem Zeitpunkt aus, zu dem der Lastschriftbetrag sechs Wochen auf dem Spielkonto gutgeschrieben war.

2.6 Aus Sicherheitsgründen werden Beträge über EUR 10.000,00 erst nach Eingang der nachfolgenden Unterlagen bei Lybellum auf das Bankkonto der Spielteilnehmenden überwiesen: (i) vollständige Kopien eines gültigen Ausweisdokuments (z. B. Bundespersonalausweis oder Reisepass), bei dem der Name und das Geburtsdatum der Spielteilnehmenden mit den zum Zeitpunkt des Auszahlungswunsches bei Lybellum registrierten Angaben übereinstimmen, und (ii) eine schriftliche Anweisung der Spielteilnehmenden mit Angabe der Kontoverbindung für das Bankkonto, auf das der Geldbetrag überwiesen werden soll. Kommen Spielteilnehmende dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach, so ist Lybellum im Rahmen eines Spielvermittlungsvertrags verpflichtet, den Gewinnbetrag an den jeweiligen Lotterieveranstalter abzuführen. Für den Fall einer fehlenden Übereinstimmung des Ausweisdokuments mit den registrierten Angaben des Spielkontos kann dieser Fehler dadurch geheilt werden, dass Spielteilnehmende auf anderem Wege eindeutig nachweisen, dass er der Inhaber des Spielkontos ist, wobei dies innerhalb der Frist von 3 Monaten erfolgen muss.

2.7 Darüber hinaus behält sich Lybellum auch bei Beträgen unterhalb von EUR 10.000,00 das Recht vor, Gewinne bzw. auf dem Spielkonto vorhandenes Spielguthaben erst nach Eingang einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes oder eines sonstigen geeigneten Identifikationsnachweises auszuzahlen. Lybellum ist ferner berechtigt die Auszahlung von der Vorlage eines aus Sicht von Lybellum geeigneten Nachweises, aus welchem sich ergibt, dass das für die Auszahlung verwendete Zahlungsmittel im Namen der Spielteilnehmenden geführt wird, abhängig zu machen. Lybellum ist berechtigt, Spielteilnehmende für Erbringung der vor- stehenden Nachweise entsprechende Verfahren externer Identifizierungs- und Verifizierungsanbieter anzubieten.

2.8 Grundsätzlich behält sich Lybellum vor, zur Durchsetzung eventueller Forderungen, insbesondere aus von Spielteilnehmenden zu vertretenden Rücklastschriften, einen Inkassodienstleister zu beauftragen.

2.9 Lybellum übernimmt die verkehrsüblichen Kosten des Zahlungsverkehrs. Zusatzkosten für Kreditkartenzahlungen, die gegenüber den Spielteilnehmern vom Kartenanbieter erhoben werden, haben die Spielteilnehmer zu tragen. Zusätzlich von Spielteilnehmenden verursachte Sonderkosten im Zahlungsverkehr werden den Spielkonten der Spielteilnehmenden belastet.

III. Spielvermittlung durch Lybellum

1. Spielvermittlungsvertrag und Geschäftsbesorgung durch Lybellum

1.1 Der Spielvermittlungsvertrag ist eine Geschäftsbesorgung für die Spielteilnehmenden durch Lybellum. Abgeschlossen wird dabei ein Spielkontovertrag im Hinblick auf die Einrichtung, Führung und Verwaltung des Spielkontos sowie spezifische Spielvermittlungsverträge im Hinblick auf die konkrete Spielvermittlung - also die Eingabe von Lottofeldern bei den Lotterieveranstaltern.

1.2 Der Spielvermittlungsvertrag stellt dabei eine Geschäftsbesorgung mit Dienstleistungscharakter bzw. einen Dienstleistungsvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter dar. Ausgeschlossen ist eine Anwendung der werkvertraglichen Vorschriften; ein Erfolg ist von Lybellum unter dem Spielermittlungsvertrag ausdrücklich nicht geschuldet.

2. Umfang des Spielvermittlungsauftrags und Vollmachterteilung

2.1 Spielteilnehmende beauftragen Lybellum auf der Grundlage der nachfolgenden Regelungen, die durch die Spielteilnehmenden über die auf der Spielplattform im Rahmen von virtuellen Spielscheinen bereitgestellten ausgefüllten Lottofelder bei einem oder mehreren Lotterieveranstaltern namens, für Rechnung, mit Vollmacht und ausschließlich in seinem Auftrag einzureichen ("Spielvermittlungsauftrag"), damit ein Lotteriespielvertrag zwischen den Spielteilnehmenden und des entsprechenden Lotterieveranstalters in Bezug auf die übermittelten Lottofelder zustande kommt. Die Darstellung von virtuellen Spielscheinen auf der Spielplattform erfolgt rein zu Veranschaulichungszwecken und zur Visualisierung der bekannten terrestrischen Spielform. Die Darstellung der virtuelle Spielscheine ist unverbindlich. Rechtlich bindend sind aus- schließlich die vom Spielteilnehmenden ausgewählten Lottofelder, wie diese im Warenkorb oder der per E-Mail versandten Spielquittung angegeben werden sowie die auf dem virtuellen Spielschein angegebene Losnummer, die der Losnummer, mit der der Spielvertrag des Kunden bei dem Lotterieveranstalter geführt wird, entspricht. Lybellum steht insofern das Recht zu, Spielvermittlungsaufträge von verschiedenen Spielteilnehmenden zusammenzuführen, vorausgesetzt dies führt nicht zu einer Veränderung der Gewinnchancen für die Spielteilnehmenden.
Weiterhin wird Lybellum ermächtigt, die auf die für den jeweiligen Spielteilnehmenden eingereichten Lottofelder anfallenden Gewinne über einen Treuhänder bei dem jeweiligen Lotterieveranstalter einzuziehen. Lybellum wird den Lotteriespielvertrag dabei auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Lotteriebestimmungen der konkret im Einzelfall ausgewählten Lotterieveranstalter abschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Lotteriebestimmungen der Lotterieveranstalter sind über die Internetseiten der jeweiligen Lotterieveranstalter abrufbar, welche jeweils im Warenkorb sowie im Bereich „AGB“ der Spieleplattform verlinkt sind.

2.2 Spielteilnehmende bevollmächtigen hiermit Lybellum zum Abschluss des Lotteriespielvertrags, zur Einziehung ihrer Gewinne sowie dazu, sämtliche in diesem Zusammenhang notwendigen oder nützlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie die erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

2.3 Spielvermittlungsaufträge für Lotterien der Landeslotteriegesellschaften nehmen nur dann an Sonderverlosungen teil, wenn diese einheitlich von allen Landeslotteriegesellschaften im Zeitpunkt der Ausführung des Spielvermittlungsauftrags angeboten werden.

3. Teilnahme an den Lotterien

3.1 Die Teilnahme an den Lotterien setzt eine erfolgreiche Registrierung der Spielteilnehmenden voraus. Beschäftigte von Unternehmen der Lylbellum sind von der Teilnahme am Vermittlungsangebot vollumfänglich ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Beschäftigten der jeweiligen Lotterieveranstalter. Entsprechendes gilt auch für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt mit den Beschäftigten leben. Als Beschäftigte gelten festangestellte und freie Mitarbeitende.

3.2 Zur Teilnahme an der Lotterie Lotto 6aus49 müssen Spielteilnehmende zunächst den Ziehungstag (Samstag, Mittwoch oder beide) und die Anzahl der Ziehungen auswählen sowie die Anzahl der Lottofelder festlegen, die an den entsprechenden Ausspielungen der Lotterien teilnehmen sollen. Wählen Spielteilnehmende die Spielart Lotto Normal, muss mindestens ein Lottofeld je virtuellem Spielschein ausgefüllt werden, wobei in jedem ausgefüllten Lottofeld sechs Zahlen auszuwählen sind. Wählen Spielteilnehmende die Spielart Lotto System, muss auf dem virtuellen Spielschein ebenfalls mindestens ein Lottofeld ausgefüllt werden, wobei in der Variante Lotto Vollsystem in einem Lottofeld sieben, höchstens jedoch zehn Zahlen und in der Variante Lotto Teilsystem hingegen mindestens neun, höchstens jedoch zwölf Zahlen in einem Lottofeld des virtuellen Spielscheins ausgewählt werden dürfen. Jedes ausgefüllte Lottofeld gilt als gesonderter Tipp. Die letzte Ziffer der Nummer des virtuellen Spielscheins stellt die jeweilige Superzahl für jeden mit dem jeweiligen Lottofeld abgegeben Lottotipp dar. Spielteilnehmende können diese Ziffer im Rahmen der Erteilung des Spielvermittlungsauftrags beliebig ändern. Die Auswahl der Zahlen in den Lottofeldern können nach Wahl der Spielteilnehmenden durch sie selbst oder durch den auf der Spielplattform integrierten Zufallsgenerator festgelegt werden. Die Höhe der Teilnahmeentgelte richtet sich nach Anzahl der gewählten Zahlenfelder und der Anzahl der Ziehungen, an denen ein Lottofeld teilnimmt. Optional können Spielteilnehmende mit dem virtuellen Spielschein auch an der Lotterie GlücksSpirale und/oder an den Lotto-Zusatzspielen Spiel 77 und Super 6 teilnehmen.

3.3 Zur Teilnahme an der Lotterie GlücksSpirale wählen Spielteilnehmende auf dem von Lybellum im Spielvermittlungsportal bereitgestellten GlücksSpirale-Lottofeld mindestens eine bis maximal 14 Losnummern aus. Jede Losnummer stellt ein gesondertes GlücksSpiralelos dar. Darüber hinaus können Spielteilnehmende durch Auswahl der entsprechenden Option auf dem virtuellen Lotto-Spielschein an der GlücksSpirale teilnehmen. In diesem Fall stellt die auf dem jeweiligen virtuellen Lotto-Spielschein angegebene Losnummer die Losnummer des Glückspiraleloses dar. Die Auswahl der Losnummern können nach Wahl der Spielteilnehmenden durch sie selbst oder durch den auf der Spielplattform integrierten Zufallsgenerator festgelegt werden. Die Höhe der Teilnahmeentgelte richtet sich nach der Anzahl der Lose und der Anzahl der Ziehungen, an denen ein Glückspirale-Lottofeld teilnimmt. Optional können Spielteilnehmende über den virtuellen Glückspirale-Spielschein auch an den Lotto-Zusatzspielen Spiel 77 und Super 6 teilnehmen. Ziehungen der GlücksSpirale finden nur samstags statt, so dass eine Teilnahme an der Lotterie GlücksSpirale ausschließlich an Samstagen möglich ist.

3.4 Eine Teilnahme der Spielteilnehmenden am Lotto-Zusatzspiel Spiel 77 ist nur möglich, wenn der Spielteilnehmende an der Lotterie Lotto 6aus49 oder an der Lotterie GlücksSpirale teilnimmt und das Feld "Spiel 77" des virtuellen Lotto- oder des Glückspirale-Spielscheins ankreuzt. Das Feld "Spiel 7Sport7" ist auf jedem virtuellen Lotto- und Glückspirale-Spielschein in der Standardeinstellung angekreuzt und Spielteilnehmende können diese Voreinstellung durch Auswahl aufheben. Die vollständige siebenstellige Losnummer des virtuellen Lotto- oder Glückspirale-Spielscheins stellt die Nummer für das Spiel 77 dar, mit der Spielteilnehmende am Lotto-Zu- satzspiel Spiel 77 teilnehmen. Die Spiel 77 Losnummer kann nach Wahl der Spielteilnehmen- den durch sie selbst oder durch den auf der Spielplattform integrierten Zufallsgenerator festgelegt werden. Die Teilnahmeentgelte richten sich nach der von Spielteilnehmenden gewählten Anzahl an Ziehungen. Die Teilnahmeentgelte werden auf dem jeweiligen virtuellen Spielschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

3.5 Eine Teilnahme der Spielteilnehmenden am Lotto-Zusatzspiel Super 6 ist nur möglich, wenn der Spielteilnehmende an der Lotterie Lotto 6aus49 oder an der Lotterie GlücksSpirale teilnimmt und das Feld "Super 6" des virtuellen Lotto- oder Glückspirale Spielscheins ankreuzt. Das Feld "Super 6" ist auf jedem virtuellen Spielschein in der Standardeinstellung angekreuzt und Spielteilnehmende können diese Voreinstellung durch Auswahl aufheben. Die letzten sechs Zahlen der siebenstelligen Losnummer auf dem virtuellen Spielschein stellt die Losnummer für Super 6 dar, mit der Spielteilnehmende am Lotto-Zusatzspiel Super 6 teilnehmen ("Super 6 Losnummer"). Die Super 6 Losnummer kann auf dem virtuellen Spielschein nach Wahl der Spielteilnehmenden durch sie selbst oder durch den auf der Spielplattform integrierten Zufallsgenerator festgelegt werden. Die Teilnahmeentgelte richten sich nach der von Spielteilnehmenden gewählten Anzahl an Ziehungen. Die Teilnahmeentgelte werden auf dem jeweiligen virtuellen Spielschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

3.6 Zur Teilnahme an der Lotterie EuroJackpot wählen Spielteilnehmende den Ziehungstag (Freitag, Dienstag oder beide) sowie auf dem virtuellen Euro- Jackpot-Spielschein die Anzahl der gewünschten Lottofelder für den Tipp. Auf einem virtuellen EuroJackpot-Spielschein befinden sich 8 Lottofelder, von denen mindestens eines ausgefüllt werden muss. Jedes ausgefüllte Feld gilt als gesonderter Tipp. Die Felder bestehen aus einem Zahlenfeld mit 50 Zahlen (Feld A) sowie einem weiteren Zahlenfeld mit zwölf Zahlen (Feld B). Für jedes Feld sind fünf der 50 Zahlen aus Feld A und zwei Zahlen der zwölf Zahlen aus dem Feld B auszuwählen. Die Zahlen können von Spielteilnehmenden entweder selbst manuell aus- gewählt oder aber von einem Zufallsgenerator bestimmt werden. Optional können Spielteilnehmende auf dem virtuellen „EuroJackpot”-Spielschein auch an der Lotterie „GlücksSpirale” sowie den dazu gehörigen Zusatzlotterien „Spiel 77” und „Super 6” teilnehmen. Diesbezüglich wird auf Abschnitt III. Ziffer 3.3 bis 3.5 dieses Abschnitts verwiesen. Die Teilnahmeentgelte richten sich nach der Anzahl der Felder, dem Ziehungstag und der von Spielteilnehmenden gewählten Anzahl der Ziehungen. Die Teilnahmeentgelte werden auf dem jeweiligen Spielschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

3.7 Zur Teilnahme an der Omaze wählen Spielteilnehmende auf der Spielvermittlungsplattform das gewünschte Lospaket („Lospaket“) aus.

3.7.1 Bei einem Lospaket erwerben die Spielteilnehmenden in Abhängigkeit der Größe des von ihnen gewählten Lospakets eine bestimmte Anzahl an Losen. Diese Lose berechtigen zur Teilnahme an der Hauptziehung der Kategorie des aktuellen Verlosungszeitraums.

3.7.2 Sämtliche Lose eines Lospakets verfügen über eine, von den Spielteilnehmern nicht veränderbare, Losnummer. Die Losnummern werden vom Lotterieveranstalter nach Erwerb des Lospakets vergeben und den Spielteilnehmern nach Abschluss des Bestellprozess angezeigt sowie per E-Mail mitgeteilt.

3.7.3 Die Höhe der Spieleinsätze und Gebühren richtet sich nach Größe des vom Spielteilnehmenden gewählten Lospakets.

3.7.4 Für die Teilnahme gelten ausschließlich die von dem Lotterieveranstalter veröffentlichten Lotteriebestimmungen.

4. Erteilung von Spielvermittlungsaufträgen

4.1 Spielteilnehmende können einen Spielvermittlungsauftrag bis zu dem von Lybellum festgelegten Annahmeschluss gemäß Ziffer 5 dieses Abschnittes auf der Spielplattform erteilen.

4.2 Hat der Spielteilnehmende ein Lottofeld ausgefüllt, muss er dieses in den virtuellen Warenkorb legen. Dort werden alle beauftragten, aber noch nicht abgegebenen Lottofelder der Spielteilnehmenden gesammelt. Spielteilnehmende können jeden einzelnen Spielvermittlungsauftrag dort bis zur endgültigen Erteilung des Spielvermittlungsauftrags ändern. Spielteilnehmende erklären die endgültige Erteilung des Spielvermittlungsauftrags gegenüber Lybellum, indem sie das Feld "Jetzt kostenpflichtig bestellen" innerhalb des Spielvermittlungsportals anklickt. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

4.3 Lybellum nimmt Spielvermittlungsaufträge nur an, wenn das Spielkonto eine Deckung in Höhe der Teilnahmeentgelte aufweist. aufweist.

4.4 Lybellum behält sich das Recht vor, Spielteilnehmende nach ihrem gegenwärtigen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der endgültigen Abgabe des Spielvermittlungsauftrags zu fragen. Lybellum ist berechtigt, Spielvermittlungsaufträge von Spielteilnehmenden abzuweisen, die sich in einem Staat oder einem Bundesland aufhalten, nach dessen Recht die Teilnahme an den Lotterien nicht gestattet ist.

5. Abschluss des Lotteriespielvertrags

5.1 Mit der endgültigen Erteilung des Spielvermittlungsauftrags wird Lybellum die ausgefüllten Lottofelder oder die entsprechenden Lose namens, auf Rechnung, im Auftrag und mit Vollmacht der Spielteilnehmenden an einen Lotterieveranstalter oder eine in dem jeweiligen Bundesland tätige Annahmestelle übermitteln. Die Übermittlung der ausgefüllten Lottofelder oder der entsprechenden Lose an einen Lotterieveranstalter oder eine in dem jeweiligen Bundesland tätige Annahmestelle stellt das Angebot der Spielteilnehmenden an die Lotterieveranstalter auf Abschluss eines Lotteriespielvertrags in Bezug auf die ausgefüllten Lottofelder oder der entsprechenden Lose unter Einbeziehung von Lybellum als Vertreter dar. Nimmt der Lotterieveranstalter dieses Angebot an, erklärt er dies gegenüber Lybellum, die von Spielteilnehmenden zur Entgegennahme von derartigen Erklärungen ermächtigt ist. Die Vermittlung erfolgt nach den glücksspielrechtlichen Vorgaben an den jeweiligen Veranstalter des Bundeslandes, in dem der Spieler mit Hauptwohnsitz gemeldet ist bzw. sich zum Zeitpunkt der Spielscheinabgabe aufhält. Lybellum wird den Lotteriespielvertrag dabei auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Lotteriebestimmungen der konkret im Einzelfall ausgewählten Lotterieveranstalter abschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lotterieveranstalter sind über die Internetseiten der jeweiligen Lotterieveranstalter abrufbar. Die relevanten Internetseiten der Lotterieveranstalter sind jeweils im Warenkorb verlinkt sowie im Bereich „AGB“ der Spieleplattform abrufbar. Spielteilnehmende erklären sich mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Lotteriebestimmungen des jeweiligen Lotterieveranstalters, mit der die Spielteilnehmenden den Lotteriespielvertrag unter Vermittlung von Lybellum schließen, einverstanden. Wird an mehreren Lotterien gleichzeitig teilgenommen, gelten für die jeweils geschlossenen Spielverträge die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Lotteriebestimmungen der jeweiligen Lotterieveranstalter nebeneinander.

5.2 Lybellum übersendet Spielteilnehmenden nach Abschluss des Lotteriespielvertrags eine Spielquittung per E-Mail ("Spielquittung"). Die Spielquittung enthält die persönlichen Angaben der Spielteilnehmenden, Angaben zum konkreten Spielvermittlungsauftrag, die Bezeichnung der Lotterien und die Nummer des Spielauftrags. Im Rahmen der Spielquittung wird Lybellum den Spielteilnehmern auch mitteilen, mit welchem Lotterieveranstalter der Lotteriespielvertrag zustande gekommen ist.

5.3 Sollten die Lotterieveranstalter das von Lybellum übermittelte Angebot nicht annehmen, wird Lybellum die Spielteilnehmenden hierüber unverzüglich per E-Mail informieren.

5.4 Gleiches gilt, wenn der Abschluss eines Lotteriespielvertrags aus anderen Gründen nicht erfolgt ist. Darunter fällt insbesondere, wenn eine Übermittlung der ausgefüllten Lottofelder oder der entsprechenden Lose an einen Lotterieveranstalter - z. B. aus technischen aber auch aus anderen Gründen - nicht oder nur fehlerhaft erfolgt ist.

5.5 Eine Verpflichtung von Lybellum zur Übermittlung der ausgefüllten Lottofelder oder der entsprechenden Lose an einen Lotterieveranstalter und/oder zum Abschluss eines Lotteriespielvertrags bei Erteilung eines Spielvermittlungsauftrags durch Spielteilnehmende im Rahmen der Geschäftsbesorgung besteht insoweit ausdrücklich nicht. Vielmehr ist jegliche Haftung von Lybellum für eine (ordnungsgemäße) Übermittlung der ausgefüllten Lottofelder oder der entsprechenden Lose vor einer Übersendung der Spielquittung an Spielteilnehmende ausdrücklich ausgeschlossen.

5.6 Ist kein Lotteriespielvertrag entsprechend den Ausführungen dieser AGB zustande gekommen, so wird Lybellum den Spielteilnehmende nur die Teilnahmeentgelte vollumfänglich erstatten. Weitergehende Ansprüche der Spielteilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesen Fällen nicht.

6. Annahmeschluss

Unabhängig von Annahmeschlusszeiten der Lotterieveranstalter legt Lybellum einen eigenen Annahmeschluss für die endgültige Erteilung von Spielvermittlungsaufträgen in Bezug auf die jeweiligen Lotterien fest ("Annahmeschluss"). Spielvermittlungsaufträge, die erst nach dem Annahmeschluss endgültig erteilt werden, sind ungültig und nehmen nicht mehr an der jeweiligen Ausspielung bzw. Ziehung teil. Der Spielvermittlungsauftrag nimmt allerdings an der nächsten stattfindenden Ausspielung oder Ziehung der Lotterie teil, soweit der Spielvermittlungsauftrag, vor dem für diese Ausspielung oder Ziehung geltenden Annahmeschluss erteilt wurde.

7. Dauer der Spielteilnahme

7.1 Spielteilnehmende legen im Rahmen der Erteilung des Spielvermittlungsauftrags gegenüber Lybellum die Dauer der Spielteilnahme („Teilnahmezeitraum“) fest, das heißt, an wie vielen Ziehungen der Spielteilnehmende in einem bestimmten Zeitraum mit den gewählten Lottofeldern teilnehmen möchte. Der Teilnahmezeitraum richtet sich nach dem Angebot des betreffenden Lotterieveranstalters und den Bestimmungen des betreffenden Lotteriespielvertrags. Lybellum belastet das Spielkonto der Spielteilnehmenden mit den anfallenden Teilnahmeentgelten für den über den gewünschten Teilnahmezeitraum endgültig erteilten Spielvermittlungsauftrag. Die Belastung des Spielkontos erfolgt im Voraus und zu Beginn des jeweiligen Teilnahmezeitraums.

7.2 Mit Ablauf des vom Spielteilnehmenden gewählten Teilnahmezeitraums (z. B. drei Ziehungen in einer einzelnen Spielwoche) endet mit Erfüllung des Lotteriespielvertrags durch den Lotterieveranstalter auch der betreffende Spielvermittlungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung des Spielvermittlungsvertrags seitens des Spielteilnehmenden oder Lybellum bedarf. Für Daueraufträge gilt der nachfolgende Abschnitt.

7.3 Möchte der Spielteilnehmende an Ziehungen wiederholt bzw. regelmäßig teilnehmen, hat der Spielteilnehmende die Möglichkeit, Lybellum mit der wiederholten Vermittlung entsprechender Lottofelder (sog. Dauerauftrag) für bis zu 4 Wochen zu beauftragen. In diesem Fall ist der Spielvermittlungsvertrag für die Dauer des Dauerauftrags geschlossen. Der Spielteilnehmende kann einen solchen Spielvermittlungsvertrag über einen Dauerauftrag jederzeit mit Wirkung für Ziehungen in künftigen Teilnahmezeiträumen mit derselben Frist kündigen, die für die Beendigung des betreffenden Lotteriespielvertrags gilt. Unabhängig von den Bestimmungen des Lotteriespielvertrags kann der Spielteilnehmende den Spielvermittlungsvertrag über einen Dauerauftrag mit einer Frist von drei Kalendertagen zum Ende des laufenden Teilnahmezeitraums mit Wirkung für künftige Teilnahmezeiträume kündigen. Beispiel: Endet der laufende Teilnahmezeitraum z. B. eines 4-Wochen-Spielauftrags mit der letzten Ziehung in diesem 4-Wochen-Zeitraum z. B. am 30. Mai, muss der Spielteilnehmende die Kündigung des Spielvermittlungsvertrags spätestens am 27. Mai erklären, um den Erwerb eines 4-Wochen-Spielauftrags für den nächsten Teilnahmezeitraum zu verhindern.

7.4 Die Spielteilnehmenden erteilen Lybellum – bei im Innenverhältnis beauftragten Dauerauftrag mit einer Laufzeit von einer Woche – hiermit die Vollmacht im Außenverhältnis Lotteriespielverträge mit Lotterieveranstaltern mit einer längeren Laufzeit (insbesondere mit einer Laufzeit von 4 Wochen) abzuschließen. Es steht Lybellum frei, von diesem Recht Gebrauch zu machen oder wöchentlich beauftragte Daueraufträge weiterhin wöchentlich den Lotterieveranstaltern zu übermitteln.

Im Innenverhältnis zwischen dem Spielteilnehmenden und Lybellum handelt es sich auch in diesem Fall weiterhin um einen wöchentlich beauftragten Dauerauftrag mit der Folge, dass die Belastung des Spielkontos gemäß Abschnitt III. Ziffer 7.2 weiterhin wöchentlich im Voraus erfolgt. Lybellum wird insoweit bei Abschluss eines längeren Lotteriespielvertrags ggf. zahlbare höhere Teilnahmeentgelte zunächst vorstrecken und dann mit später vom Spielteilnehmenden geleisteten Zahlungen verrechnen. Der Spielteilnehmende hat zudem weiterhin das Recht, gemäß Abschnitt III. Ziffer 7.2 drei Kalendertage vor dem Ende der wöchentlichen Laufzeit den Spielvermittlungsauftrag zu kündigen, auch wenn Lybellum im Außenverhältnis für den Spielteilnehmenden einen länger laufenden Lotteriespielvertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall tritt der Spielteilnehmende hiermit ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung sämtliche, auch zukünftige Forderungen gegen den Lotterieveranstalter aus dem Lotteriespielvertrag an Lybellum ab.

7.5 Spielteilnehmende können z. B. durch Anklicken des Feldes „kündigen“ den Spielvermittlungsauftrag gemäß Abschnitt III. Ziffer 7.3 kündigen. Lybellum wird in diesem Fall den Spielteilnehmenden eine E-Mail als Kündigungsbestätigung übersenden, die zudem das Datum der letzten Spielteilnahme ausweist.

7.6 Die fälligen Teilnahmeentgelte zieht Lybellum im Voraus für jeden nachfolgenden Teilnahmezeitraum vom Spielkonto der Spielteilnehmenden ein, bis der jeweilige Dauerauftrag gekündigt wird.

8. Teilnahmeentgelte und weitergeleitete Teilnahmeentgelte

8.1 Die von den Spielteilnehmenden zu entrichtenden Teilnahmeentgelte setzen sich zusammen aus dem Spieleinsatz, der der Höhe des entsprechenden Spieleinsatzes des Lotterieveranstalters entspricht, sowie einer Servicegebühr, die gegenüber Lybellum zu entrichten ist. Etwaige bei der Übermittlung der ausgefüllten Lottofelder oder der entsprechenden Lose anfallenden Bearbeitungsgebühren der Lotterieveranstalter übernimmt insoweit Lybellum. Die gegenüber Lybellum zu entrichtenden Servicegebühren müssen dabei nicht den Bearbeitungsgebühren entsprechen, die Lybellum ggf. gegenüber den Lotterieveranstaltern zu entrichten hat. Entstehende Differenzen gehen zu Lasten oder zu Gunsten von Lybellum.

8.2 Lybellum informiert Spielteilnehmende vor Erteilung des endgültigen Spielvermittlungsauftrags über die jeweiligen zu diesem Zeitpunkt gültigen Teilnahmeentgelte, also die anwendbaren Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren der Lotterieveranstalter, mit der/denen der Lotteriespielvertrag geschlossen wird sowie die von Lybellum erhobenen Servicegebühren Lybellum weist vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die Spielteilnahme an den jeweiligen Veranstalter weiterzuleitenden Betrag hin und teilt unverzüglich nach Vermittlung des Spielauftrags den Veranstalter mit.

8.3 Aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsgebühren der Lotterieveranstalter kann es bei der Weiterleitung des Spielvermittlungsauftrags an einen Lotterieveranstalter zu Differenzen zwischen den von den Spielteilnehmenden an Lybellum gezahlten Servicegebühren und den von Lybellum an die konkret ausgewählte(n) Lotterieveranstalter(en) weitergeleiteten Bearbeitungsgebühren kommen. Die Servicegebühren können dabei auch von den Bearbeitungsgebühren abweichen, die die im Bundesland des Wohnsitzes der Spielteilnehmenden ansässige Lotterieveranstalter für die Teilnahme an der gleichen Lotterie erheben würde. Die derart in manchen Fällen entstehenden Gebührendifferenzen sind aus betriebstechnischen Gründen unvermeidbar und gehen zu Lasten oder zu Gunsten von Lybellum.

9. Treuhänderische Auszahlung der Gewinne

9.1 Spielteilnehmende beauftragen und bevollmächtigen Lybellum im Rahmen des Spielvermittlungsvertrags in ihrem Namen einen für die Spielteilnehmenden unentgeltlichen Vertrag über die treuhänderische Einziehung der Gewinne aus dem Lotteriespielvertrag mit einem von Lybellum auszuwählenden Treuhänder abzuschließen ("Treuhandvertrag"). Lybellum gilt im Hinblick auf das Angebot der Spielteilnehmenden auf Abschluss des Treuhandvertrags ("Treuhandvertragsangebot") als Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Wirksamwerden des Spielvermittlungsvertrags gleichzeitig das Treuhandvertragsangebot im Namen und Auftrag des Treuhänders an. Der Treuhandvertrag ermächtigt den Treuhänder die Gewinne der Spielteilnehmenden aus dem Lotteriespielvertrag bei dem betreffenden Lotterieveranstalter einzuziehen. Spielteilnehmende erteilen dem Treuhänder mit Abschluss des Treuhandvertrags entsprechende Einziehungsvollmacht gegenüber dem Lotterieveranstalter und beauftragen ihn zur Verwahrung der von dem jeweiligen Lotterieveranstalter ausgestellten elektronischen Quittung über den Abschluss eines Lotteriespielvertrags. Diese enthält u. a. den Namen der Spielteilnehmenden, deren Kontaktdaten sowie Angaben zu den abgeschlossenen Spielverträgen. Durch den Abschluss eines Treuhandvertrags entstehen Spielteilnehmenden keine Kosten.

9.2 Im Gewinnfall informiert Lybellum Spielteilnehmende unverzüglich über den jeweiligen Gewinn. Spielteilnehmende ermächtigen Lybellum, alle für die Einziehung der Gewinne notwendigen Daten – also Namen der Spielteilnehmenden, Kontaktdaten und Gewinndaten – an den Treuhänder und aus wichtigem Grund zu Zwecken der Gewinnzustellung auch an den jeweiligen Veranstalter zu übermitteln.

9.3 Gewinnzahlungen erfolgen, außer im Falle von Sachgewinnen, ausschließlich auf ein Treuhandkonto des Treuhänders. Nur der Treuhänder ist zur Geltendmachung der Gewinne berechtigt.

9.4 Der Treuhänder ist berechtigt, im Rahmen des Treuhandvertrags mit den Spielteilnehmenden eingezogene Gewinne, sofern es sich nicht um Sachgewinne handelt, auf die bei Lybellum geführten Spielkonten zu überweisen (bzw. In Fall einer Kündigung auf ein Konto von Lybellum). Spielteilnehmende können diese (soweit eine Auszahlung auf das Spielkonto erfolgt ist) dann als Guthaben für zukünftige Spieleinsätze verwenden oder eine Auszahlung des Betrags von Lybellum auf ein bei einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstitut geführtes Bankkonto verlangen. Lybellum ist berechtigt, vor einer Auszahlung von Gewinnen einen entstandenen negativen Saldo des Spielkontos mit einem Gewinnauszahlungsanspruch aufzurechnen, soweit der negative Saldo durch eine nach der Spielteilnahme erfolgte Rücklastschrift bereits eingezogener Lastschriften von Spielteilnahmeentgelten verursacht wurde. Eine Übersicht über die entstandenen Salden, sowie den aufgerechneten Gewinnbetrag können Spielteilnehmende nach Anmelden über die „Transaktionsfunktion“ im Bereich „Spielkonto“ einsehen. Sofern ein Spielkonto ein Guthaben von mehr als EUR 250,00 aufweist, ist Lybellum berechtigt, den Betrag oberhalb von EUR 250,00 automatisch auf das von Spielteilnehmenden benannte Bankkonto auszahlen. Überweisungen vom Spielkonto der Spielteilnehmenden auf dessen Bankkonto haben jeweils für den Treuhänder und Lybellum schuldbefreiende Wirkung. Sofern sie nicht bereits im Rahmen der Registrierung ein Bankkonto benannt haben, wird Lybellum Spielteilnehmende um Angabe ihrer Bank- und Kontoverbindung zur Gewinnauszahlung bitten. Dabei besteht für Lybellum keine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen.

9.5 Im Fall eines Sachgewinns in Form eines Immobiliengewinns erfolgt der Eigentumsübergang an der Immobilie auf den Gewinner durch die notarielle Beurkundung des von Lybellum im Auftrag des Veranstalters bereitgestellten Grundstückübertragungsvertrags sowie die Eintragung des Gewinners als neuen Eigentümer im Grundbuch. Lybellum bestimmt hierbei den beurkundenden Notar sowie den Termin für die Beurkundung. Der Gewinner verpflichtet sich, den ihm von Lybellum vorgeschlagenen Beurkundungstermin wahrzunehmen. Im Falle einer auf wichtigen Gründen beruhender Verhinderung hat der Gewinner Lybellum rechtzeitig zu informieren.

IV. Widerrufsrecht

Bei Abgabe eines Lottofelds mit Einzeltipps geben Sie gegenüber Lybellum ein Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags ab. Bezüglich dieses Spielvermittlungsvertrags haben Sie nach § 312 Abs. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Für den vermittelten Lotteriespielvertrag mit einem Lotterieveranstalter ist zudem nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen..

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lybellum GmbH, Falkensteinerstr. 21, 60322 Frankfurt am Main, E-Mail: team@omaze.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich da- raus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

V. Allgemeine Regelungen

1. Haftungsbestimmungen, Umfang und Ausschluss der Haftung

1.1 In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung leistet Lybellum Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lybellum nur für die Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflichten"). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Spielvermittlungsauftrags typischerweise gerechnet werden muss.
  • Lybellum haftet bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, ohne dass die obenstehenden Haftungsbeschränkungen eingreifen.


1.2 Das Vorstehende gilt entsprechend für Handlungen eines Erfüllungsgehilfen von Lybellum sowie für den Treuhänder bezüglich seiner Pflichten aus dem Treuhandvertrag.

2. Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir haben uns entschlossen, nicht an einem Streitbelegungsverfahren teilzunehmen.

4. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, soweit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305-310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

5. Information über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten

Lybellum weist darauf hin, dass es bei aller Faszination und Freude am Spiel auch Risiken gibt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de/.

Informationen zur Glücksspielsucht (§ 6e Abs. 5 Satz 2 GlüStV 2021)

Spielerschutz steht bei der Lybellum GmbH als Erlaubnisinhaberin für die gewerbliche Spielvermittlung an oberster Stelle. Daher bitten wir Sie, sich einen Moment Zeit zu nehmen, um sich mit den für Sie eingerichteten Spielerschutzmaßnahmen vertraut zu machen.

Die Lybellum GmbH geht mit Problemen, die aus der Teilnahme und dem übermäßigen Spiel resultieren können, verantwortungsvoll um. Außerdem wollen wir Suchtrisiken vorbeugen und diese so gering wie möglich halten.

Der Schutz unserer Kunden ist Kernbestandteil unseres unternehmerischen Handelns. Neben der Aufklärung unserer Spieler, der Verhütungs- und Interventionsmaßnahmen haben die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter höchste Priorität. Wir wollen Ihnen ein rundum sicheres Spielerlebnis ermöglichen und bieten Ihnen hierfür verschiedene, individuelle Möglichkeiten, wie Sie unsere Angebote verantwortungsvoll nutzen können.

Mögliche Anzeichen einer Glücksspielsucht

Eine Glücksspielsucht kann sich durch unterschiedliche Symptome bemerkbar machen. Insbesondere die folgenden Anzeichen sollten von Ihnen aufmerksam beachtet und bei Vorliegen eines oder mehrere dieser Anzeichen umgehend fachlich geeignete Hilfe konsultiert werden:

  • Der Betroffene hat das unwiderstehliche Verlangen, immer wieder spielen zu müssen.
  • Der Betroffene täuscht sein Umfeld, um so sein Spielverhalten geheim halten zu können.
  • Der Betroffene vernachlässigt seine familiären, beruflichen und privaten Verpflichtungen.
  • Der Betroffene leiht sich häufig Geld innerhalb der Familie oder im Freundeskreis.
  • Der Betroffene versucht auf illegalen Wegen an Geld zu kommen.
  • Der Betroffene kann die gewünschte Erregung nur durch immer höhere Einsätze beim Spielen erreichen.
  • Der Betroffene leidet unter Stimmungsschwankungen und innerer Unruhe.


Wann immer Sie den Wunsch verspüren sollten, sich mit einer qualifizierten Person vertraulich über Ihre Situation oder die Situation eines Angehörigen bzw. Bekannten auszutauschen oder Sie das Gefühl haben, dass Ihr Spiel nicht mehr in geordneten Bahnen verläuft, zögern Sie bitte nicht, sich Unterstützung zu suchen.

Gerne können Sie sich jederzeit an nachstehende anbieterunabhängige Beratungsstellen wenden, welche Ihnen helfen werden:

Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Telefonberatung zur Glücksspielsucht
Telefon: 0800 – 1 37 27 00 (kostenlos und anonym)
Mo. – Do. 10:00 – 22.00 Uhr und Fr. – So. 10:00 – 18:00 Uhr
Webseite: https://www.check-dein-spiel.de

Auch unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de finden Sie weitere Informationen und anbieterunabhängige Beratungsangebote.

Lokale Beratungsstellen

Eine detaillierte Übersicht von Beratungsstellen mit genauen Kontakt- und Standortinformationen (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.) in Ihrer Nähe finden Sie – sortiert nach Bundesland – unter https://gluecksfall.com/suchtberatungsstellen

Kundenservice

Auch können Sie sich an die geschulten Mitarbeiter unseres Kundenservices unter team@omaze.de wenden. Unsere Mitarbeiter nehmen jeden Hinweis ernst, behandeln Ihr Anliegen vertraulich und können Sie auf weitere Beratungs- und Hilfsangebote aufmerksam machen.

Registrierung

Vor der Spielteilnahme muss sich jeder Spieler registrieren. Im Rahmen des Registrierungsprozesses prüft und verifiziert die Lybellum GmbH die angegebenen Daten. Nur einwandfrei verifizierte Benutzerkonten können am angebotenen Glücksspiel teilnehmen. Eine Spielteilnahme von Personen unter 18 Jahren ist unzulässig und wird durch die Verifizierung des Benutzerkontos ausgeschlossen.

Die Lybellum GmbH hat verschiedene Spielerschutzmaßnahmen implementiert. Wir stellen sicher, dass Sie stets und umfassend über Ihre Spielaktivitäten informiert sind. Außerdem stellen wir Ihnen Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie den Rahmen Ihrer Spielteilnahme selbst bestimmen können.

Tipps für einen verantwortlichen Umgang mit Glücksspiel

Bitte betrachten Sie die vermittelten Spiele als reine Freizeitaktivität und beherzigen Sie unsere Tipps für ein verantwortungsvolles Glücksspiel:

Verwenden Sie ausschließlich Geld, das Ihnen frei zur Verfügung steht und keinem Zweck vorherbestimmt war.

  • Leihen Sie sich kein Geld von Dritten.
  • Setzen Sie sich für die Ausgaben für Glücksspiel ein eigenes monatliches/wöchentliches Limit.
  • Setzen Sie sich ein Limit an der Anzahl der Teilnahmen an Glücksspielen in einem definierten Zeitraum.
  • Bleiben Sie auch bei Verlusten Ihren eigenen Limits und Einschränkungen treu.
  • Spielen Sie nur, wenn Sie sich in guter Verfassung fühlen.
  • Spielen Sie niemals, wenn Sie unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten stehen.
  • Achten Sie auf Reaktionen aus Ihrem sozialen Umfeld.
  • Die Teilnahme an den vermittelten Glücksspielen sollte nur eine von mehreren Freizeitaktivitäten sein.


Zahlreiche Organisationen bieten Hilfestellung und Beratung für Spielsüchtige an. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an die:

Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 51109 Köln
Telefon: 0221-8992-0
www.bioeg.de (Suchbegriff „Spielsucht")

Beratungstelefon des BIÖG zur Glücksspielsucht 0800 - 1 37 27 00 (kostenlos und anonym)

Anbieterunabhängige Hilfe:

  • www.check-dein-spiel.de
  • www.buwei.de


Auf Ebene der Bundesländer ist eine weitere Beratung auch über sog. Landesfachstellen möglich. Eine Auflistung der für die Länder zuständigen Landesfachstellen finden Sie hier: https://spielbewusst.de/landesfachstellen

Daneben steht Ihnen unser Spielerschutzbeauftragter Maximilian Leander Birkert, Kontakt: max.birkert@omaze.com für Rückfragen rund um das Thema Glücksspielsucht zur Verfügung.

Selbsttest

Zur Selbsteinschätzung und besseren Beurteilung des eigenen Glücksspielverhaltens raten wir Ihnen zur Durchführung eines Selbsttests, der beispielsweise auf der Webseite des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) kostenlos angeboten wird. Bitte beachten Sie, dass ein solcher Selbsttest niemals eine ärztliche Diagnostik ersetzen kann.

Spielverhalten

Sofern uns im Rahmen Ihrer Spielteilnahme ein suchtrelevantes Verhalten auffallen sollte, kontaktieren wir Sie gerne vorbeugend und weisen Sie auf unabhängige Beratungsangebote hin. Der Spielerschutzbeauftragte steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Schutz für Minderjährige

Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme am Glücksspiel rechtlich verboten. Die Lybellum GmbH überprüft die persönlichen Daten und die Kreditkarteninformationen bei der Registrierung genau, so dass der Zugang für Minderjährige ausgeschlossen ist.

Hinweis für Eltern: Sollte Ihr Computer auch Freunden und Familienangehörigen unter 18 Jahren zugänglich sein, sichern Sie sich mit entsprechenden Filterprogrammen (Jugendschutzprogrammen) ab. Es kann empfohlen werden, Familienmitglieder unter 18 Jahren nicht unbeaufsichtigt mit mobilen oder stationären Geräten das Internet nutzen zu lassen sowie bereits vorsorglich mit den Minderjährigen in Ihrem Haushalt über die Gefahren des Internets im Allgemeinen und von (Online-)Glücksspiel im Besonderen zu sprechen.

Informationen zu vergangenen Spielteilnahmen

Beim erstmaligen Log-In des Tages in das Benutzerkonto informieren wir Sie über Ihre kumulierten Einsätze, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage. In Ihrem Benutzerkonto können Sie die Informationen stets auch für einen längeren Zeitraum einsehen.

Spielrelevante Informationen

Wir informieren Sie ausführlich über die für eine Spielteilnahme relevanten Informationen.

Die Ziehung des Gewinners des vermittelten Lotterieangebots erfolgt stets unter notarieller Aufsicht. Erzielte Gewinne werden umgehend Ihrem Benutzerkonto gutgeschrieben. Sämtliche Details hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Kontosicherheit

Wir stellen sicher, dass kein Unbefugter auf Ihr Benutzerkonto zugreifen kann. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zugangsdaten (E-Mail, Passwort) nicht in Ihrem Browser abzuspeichern und sich Ihre Zugangsdaten auch nicht auf einem Notizzettel zu notieren. Falls Sie den Verdacht haben, dass eine unbefugte Person auf Ihr Benutzerkonto zugegriffen hat, ändern Sie bitte umgehend Ihr Passwort und kontaktieren Sie den Kundenservice.

Einreichung einer Beschwerde

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Beschwerden vorbringen. Nutzen Sie hierzu eine der zuvor angegebenen Möglichkeiten, um mit unserem Kundenservice in Kontakt zu treten.

  • Datenschutz - Omaze DE

    Datenschutz - Omaze DE

    Alles, was du über Datenschutz bei Omaze wissen musst

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  • Policies Page

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DATENSCHUTZERKLÄRUNG Zuletzt aktualisiert: 3. Juni 2025

1. WORAUF BEZIEHT SICH DIESE ERKLÄRUNG?

Diese Erklärung beschreibt, wie die Lybellum GmbH (im Folgenden "Omaze", "wir" oder "uns") Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Webseite omaze.de (die "Omaze Germany Seite") (im Folgenden auch unsere "Plattform") gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") verarbeitet. Dies schließt ein, wenn Sie an den auf unserer Plattform angebotenen Lotterieziehungen und Gewinnspielen (im Folgenden die "Preisziehungen") teilnehmen, sich für E-Mails oder Textnachrichten anmelden oder uns kontaktieren. In dieser Erklärung werden auch Ihre Datenschutzrechte beschrieben, einschließlich des Rechts, gegen einige der von Omaze auf unserer Plattform durchgeführten Verarbeitungen zu widersprechen. Weitere Informationen über Ihre Rechte und wie Sie diese ausüben können, finden Sie im Abschnitt "Welche Rechte haben Sie?". Die Lybellum GmbH ist der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten, die wir in diesem Zusammenhang erheben.

2. WELCHE INFORMATIONEN ERHEBEN WIR?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie mit uns interagieren oder unsere Plattform nutzen, und wenn Sie an den Preisziehungen teilnehmen. Dies beinhaltet:

  • Wenn Sie ein Konto einrichten, sich für E-Mails oder Textnachrichten anmelden oder eine Transaktion abschließen:
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    • Kontaktinformationen, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
    • wenn Sie eine Transaktion abschließen: Ihre Zahlungs- und Lieferdaten für jeden Kauf, einschließlich Rechnungsadressen und Zahlungskartendaten (beachten Sie, dass Ihre Zahlungskartendaten von unserem Drittanbieter für Zahlungsdienste verarbeitet werden);
    • wenn Sie ein Konto einrichten, zusätzlich: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort und Geschlecht.
  • Wenn Sie mit unserer Plattform, unseren Mitteilungen und anderen Online-Inhalten interagieren oder sie nutzen:
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    • Einzelheiten zu jeder Beschwerde, Anfrage oder Unterstützungsanfrage;
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    • Umfragedaten wie Einkaufsgewohnheiten, Alter, Geschlecht, Einkommen oder andere Umfragedaten, die Sie uns oder unseren Dritt-Bewertungsplattformen zur Verfügung stellen, wenn Sie teilnehmen;
  • Wenn Sie eine Preisziehung gewinnen:
    • personenbezogene Daten, die für die Gewährung des Preises erforderlich sind (z. B. Angaben in Steuer- oder Eigentumsübertragungsdokumenten oder im Rahmen von erforderlichen Hintergrundprüfungen);
    • Fotos, Videoaufnahmen und Informationen, wenn Sie sich entscheiden, diese Informationen bereitstellen.


3. WIE VERWENDEN WIR DIESE INFORMATIONEN UND WAS IST DIE RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIESE VERWENDUNG?

Sofern nicht anders angegeben, können wir unsere Dienstleistungen nicht erbringen und/oder einen Vertrag mit Ihnen abschließen, ohne die unten aufgeführten Daten zu verarbeiten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten für die folgenden Zwecke und Rechtsgrundlagen:

  • Zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage erfolgen, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Wenn Sie an einer Preisziehung teilnehmen, werden wir Ihre Daten verwenden:
    • um Ihre Identität zu überprüfen;
    • um Zahlungen entgegenzunehmen;
    • um mit Ihnen zu kommunizieren, einschließlich der Übermittlung automatisierter Servicenachrichten an Sie;
    • um Kundendienst zu leisten;
    • um die Gewinner zu ziehen; und
    • um die Lieferung oder sonstige Bereitstellung von Preisen an die Gewinner der Preisziehung zu veranlassen.
  • Wir verwenden Ihre Daten, soweit dies für die Ausübung unserer Geschäftstätigkeit und die Verfolgung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder wenn dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, denen wir unterliegen, notwendig ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO):
    • um die von Ihnen angeforderten Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen;
    • zur sicheren Bereitstellung und effektiven Verwaltung unserer Plattform, einschließlich der Anzeige der richtigen Hinweise und Informationen an Sie und der Behebung von Systemfehlern;/li>
    • um Einblicke und Analysen durchzuführen, die uns helfen, unsere Produkte, Inhalte, Dienstleistungen und die Plattform sowohl online als auch offline zu überwachen, zu entwickeln, zu verbessern und zu schützen;
    • zur Untersuchung und Beantwortung von Beschwerden, die Sie oder andere über die Plattform oder unsere Produkte und Dienstleistungen eingereicht haben;
    • wenn Sie eine Transaktion mit uns getätigt haben, um Ihnen Direktmarketing (z. B. per E-Mail oder SMS) in Bezug auf unsere aktuellen Aktivitäten, zukünftige Veranstaltungen und Preisziehungen zu senden. Sie können sich von diesem Marketing abmelden (i) zum Zeitpunkt der Erfassung Ihrer Daten, (ii) über die Links in den Marketingmitteilungen oder (iii) indem Sie sich mit uns in Verbindung setzen;
    • um die Wirkung und Effektivität unserer Werbestrategien zu messen;
    • zur Verarbeitung von Zahlungskartendaten und Zahlungen sowie die Überprüfung der Gültigkeit der von Ihnen übermittelten Bankleitzahl, Kontonummer und Kartennummer, um Betrug zu verhindern (dies wird von unserem Drittanbieter für Zahlungsdienste durchgeführt);
    • zur Verhinderung, Untersuchung und/oder Meldung von Betrug, Terrorismus, Täuschung, Sicherheitsvorfällen oder Verbrechen in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht;
    • im Zusammenhang mit Rechtsansprüchen, der Einhaltung von Vorschriften, behördlichen Auflagen und zu Ermittlungszwecken, soweit dies erforderlich ist (einschließlich der Offenlegung solcher Informationen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren oder Rechtsstreitigkeiten; einschließlich Berichten an Behörden);
    • um Einzelpersonen zur Teilnahme an der Marktforschung einzuladen; und
    • in Verbindung mit den Cookies und ähnlichen Technologien, die für das Funktionieren der Plattform unbedingt erforderlich sind (welche wir in Übereinstimmung mit unserer Cookie-Richtlinie und den Ihnen zum Zeitpunkt der Verwendung zur Verfügung gestellten Informationen über die Verwendung dieser Technologien setzen).
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung geben (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO), werden wir Ihre Daten verwenden:
    • wenn Sie sich in unsere Mailingliste eingetragen haben, um Ihnen Direktmarketing in Bezug auf Omaze-Produkte und -Dienstleistungen zukommen zu lassen, einschließlich E-Mails und/oder Textnachrichten;
    • im Zusammenhang mit Umfragen, wenn Sie sich für die Teilnahme an diesen Umfragen entscheiden und uns Informationen zur Verfügung stellen;
    • zur Personalisierung der Plattform, unserer Produkte oder Dienstleistungen und der Marketingkommunikation für Sie;
    • für gezielte Werbemaßnahmen, um Ihnen auf der Plattform, auf ausgewählten Partnerseiten und in sozialen Netzwerken Werbung zu zeigen, die auf Ihre individuellen Interessen zugeschnitten ist;
    • um potenzielle Kunden zu finden, die die gleichen demografischen Merkmale/Interessen/Likes wie die bestehenden Kunden haben, um sie mit gezielter Werbung zu bedienen;
    • in Verbindung mit Cookies und ähnlichen Technologien, die für das Funktionieren der Plattform nicht unbedingt erforderlich sind, welche wir verwenden können, um Informationen von Ihren Webseiten und anderen Stellen im Internet zu sammeln oder zu empfangen und diese Informationen zu verwenden, um Messdienste bereitzustellen und gezielte Werbung über Omaze zu schalten (wie in unserer Cookie-Richtlinie sowie den Informationen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese Technologien verwendet werden, näher beschrieben);
    • in Verbindung mit Fotos, Videoaufnahmen und Informationen über Sie, wenn Sie eine Preisziehung gewinnen und sich dafür entscheiden, diese Informationen zur Verfügung zu stellen; und
    • um bei anderen Gelegenheiten die Daten für denjenigen Zweck zu verwenden, den wir zu dem Zeitpunkt erklären, zu dem wir Ihre Einwilligung einholen.
  • Für Zwecke, die gesetzlich vorgeschrieben sind (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO), können wir Ihre Daten auch verwenden:
    • Als Antwort auf Anfragen von Regierungs- oder Strafverfolgungsbehörden, die Ermittlungen durchführen, oder von Gerichten


4. MIT WEM TEILEN WIR IHRE DATEN?

Im Folgenden wird erläutert, an wen wir Ihre personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken weitergeben.

Grundsätzlich können personenbezogene Daten mit Drittanbietern geteilt werden, die sie im Auftrag von Omaze für verschiedene betriebliche Zwecke verarbeiten (z. B. Website-Hosting, Wartung, Kartenverarbeitungsdienste, E-Mail-Kommunikationsdienste usw.), teilweise als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.

Wir können Ihre personenbezogenen Daten auch an unsere Gruppenunternehmen weitergeben, wie Omaze UK Limited und Omaze, Inc.

Wenn Sie ein Konto anlegen, geben wir Ihre personenbezogenen Daten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden ( "SCHUFA") weiter, um Ihre Identität zu überprüfen. Der Identitätscheck beruht auf einer automatisierten Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO) und wir sind verpflichtet, eine solche Identitätsprüfung durchzuführen, um gesetzliche Verpflichtungen, denen wir unterliegen, zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO). Die SCHUFA gleicht Ihre personenbezogenen Daten mit dem SCHUFA-Datenbestand ab. Wir erhalten dann eine Rückmeldung, ob eine Übereinstimmung besteht. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch die SCHUFA finden Sie unter: https://www.schufa.de/datenschutz. Gibt es keine Übereinstimmung mit dem SCHUFA-Datenbestand, wird zwar ein Konto angelegt, Sie können aber keine Transaktionen tätigen. Wir werden Sie dann per E-Mail anschreiben, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Identität per PostIdent zu verifizieren. Das PostIdent-Verfahren wird von der Deutschen Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn durchgeführt. Sie können das PostIdent-Verfahren nutzen, um Ihre Identität in einer Postfiliale vor Ort überprüfen zu lassen.

Wir können (gegebenenfalls mit Ihrer Einwilligung) auch Informationen an Dritte weitergeben, um unsere Kommunikation über die Plattform bereitzustellen und zu personalisieren, uns bei unseren Werbeaktivitäten zu unterstützen, einschließlich gezielter und demografisch gesteuerter Online-Werbung, andere Werbetreibende zu identifizieren, die für Sie von Interesse sein könnten oder die sich für Sie interessieren, und um die Wirksamkeit dieser Kommunikation und Werbung zu messen. Wir stellen diesen Dritten Informationen zur Verfügung, damit sie uns helfen können, unsere Zielgruppen besser zu verstehen und Ihnen und anderen, die an Omaze interessiert sein könnten, Marketing zukommen zu lassen.

Personenbezogene Daten von Gewinnern können zum Zweck der Erfüllung des Preises weitergegeben werden, einschließlich als Teil einer notwendigen Hintergrundprüfung oder als Teil der Vorbereitung aller erforderlichen Eigentumsdokumente. Mit Erlaubnis können personenbezogene Daten von Gewinnern auch öffentlich auf der Plattform oder auf anderen Plattformen geteilt werden, um die Gewinner der Preisziehungen bekannt zu machen, einschließlich Namen, Fotos und Videos.

Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie einen Kommentar auf der Plattform oder auf anderen Webseiten sozialer Medien veröffentlichen, die Informationen, die Sie veröffentlichen, einschließlich aller personenbezogenen Daten, die Sie veröffentlichen, allgemein für die Öffentlichkeit zugänglich sein können.

Für den Fall, dass das Unternehmen verkauft oder in ein anderes Unternehmen integriert wird, können Ihre Daten unseren Beratern und den Beratern des potenziellen Käufers offengelegt und gegebenenfalls an die neuen Eigentümer des Unternehmens weitergegeben werden.

Personenbezogene Daten können an Regierungsbehörden und/oder Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn dies für die oben genannten Zwecke erforderlich ist, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erforderlich ist.

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung von Daten außerhalb der EU/des EWR an Omaze, Inc. und/oder an einen Anbieter in einem Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt, dazu dient, Sie in die von Ihnen angeforderte Preisziehung aufzunehmen und sicherzustellen, dass Ihre Spende verarbeitet und an die entsprechende Wohltätigkeitsorganisation weitergeleitet wird. Für Übermittlungen in Drittländer außerhalb der EU/des EWR finden Sie weitere Informationen im Abschnitt "Internationale Übermittlungen".

5. INTERNATIONALE ÜBERMITTLUNGEN

Wir können personenbezogene Daten an Dritte weitergeben (wie im Abschnitt "Mit wem teilen wir Ihre Daten" beschrieben), die in Ländern ansässig sind, die nicht über Datenschutzgesetze verfügen, die personenbezogene Daten auf demselben Niveau schützen wie die Datenschutzgesetze der EU und des EWR. Insbesondere haben Sie in solchen Ländern möglicherweise nicht die gleichen Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten und diese verfügen möglicherweise nicht über eine Datenschutzaufsichtsbehörde, die Ihnen hilft, wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben.

Bei der Übermittlung personenbezogener Daten stützen wir uns in der Regel auf eine der folgenden Möglichkeiten:

  • Angemessenheitsbeschlüsse: Wir können Ihre personenbezogenen Daten an Länder oder Organisationen übermitteln, die nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten. Dies kann Übermittlungen an Organisationen einschließen, die am EU-U.S. Data Privacy Framework teilnehmen.
  • Standardvertragliche Sicherheitsgarantien: Wir können spezielle, von der Europäischen Kommission genehmigte Verträge zum Schutz personenbezogener Daten verwenden, die als "Standardvertragsklauseln" oder "SCC" bezeichnet werden, obwohl wir von Zeit zu Zeit auch andere genehmigte Mechanismen verwenden können. Wenn Sie mehr über die von uns verwendeten Standardvertragsklauseln erfahren möchten, können Sie uns unter den im Abschnitt "Wie können Sie mit uns in Kontakt treten" angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.


6. WIDERRUF DER EINWILLIGUNG ODER ANDERWEITIGER WIDERSPRUCH GEGEN DIREKTMARKETING ODER ANDERE TECHNOLOGIEN

Soweit wir uns auf Ihre Einwilligung stützen, können Sie diese jederzeit widerrufen, wobei wir andere Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten zu anderen Zwecken, wie den oben genannten, haben können. So können Sie sich beispielsweise jederzeit von E-Mails und/oder Textnachrichten abmelden.

In Bezug auf Cookies oder andere Tracking-Technologien können Sie Ihre auf unserer Webseite Cookie-Einstellungen anpassen. Sie können Ihren Browser auch so einstellen, dass er alle oder einige Browser-Cookies ablehnt oder Sie warnt, wenn Cookies gesendet werden. Wenn Sie Cookies deaktivieren oder ablehnen, beachten Sie bitte, dass einige Teile dieser Website dann möglicherweise nicht mehr zugänglich sind oder nicht mehr richtig funktionieren. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie die Cookies in Ihrem Browser verwalten können:

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  • Android-Browser: Klicken Sie auf die obere rechte Ecke der App (beschriftet mit "Mehr" oder drei Punkten) -> Einstellungen -> Datenschutz
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Zur Klarstellung: Diese Cookie-basierten Opt-outs müssen auf jedem Gerät und in jedem Browser durchgeführt werden, auf dem Sie die Opt-outs wünschen. Wenn Sie z. B. in Ihrem Computerbrowser das Opt-out vorgenommen haben, ist dieses Opt-out auf Ihrem Mobilgerät nicht wirksam. Sie müssen sich auf jedem Gerät separat abmelden.

Sie haben die Möglichkeit, den Empfang bestimmter personalisierter Werbung von Unternehmen abzulehnen, die Mitglied der Network Advertising Initiative sind oder sich den Selbstregulierungsgrundsätzen für verhaltensbezogene Online-Werbung der Digital Advertising Alliance angeschlossen haben. Bitte besuchen Sie Opt-Out-Seite für Verbraucher der Netzwerkwerbeinitiative oder Opt-Out-Seite der Digital Advertising Alliance, um sich direkt bei Anbietern, die an diesen Programmen teilnehmen, abzumelden. Sie können Ihre Einstellungen bezüglich personalisierter Werbung auch anpassen, indem Sie die Datenschutzeinstellungen in den von Ihnen genutzten Anwendungen und/oder Social-Media-Plattformen anpassen. Bitte beachten Sie, dass Omaze diese Tools oder die Wahlmöglichkeiten, die Werbetreibende und andere über diese Tools bereitstellen, weder kontrolliert noch betreibt.

7. WELCHE RECHTE HABEN SIE?

Sie haben alle Rechte gemäß Kapitel 3 der DSGVO. Insbesondere haben Sie das Recht auf Auskunft und das Recht, von uns eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO); das Recht auf Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 16, 17, 18 DSGVO); das Recht, die personenbezogenen Daten, die Sie uns für einen Vertrag oder mit Ihrer Einwilligung bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und von uns zu verlangen, dass wir diese Daten an einen anderen Verantwortlichen übermitteln (Art. 20 DSGVO). Sie haben auch das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wenn wir uns auf diese als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stützen. Sie können Ihre Einwilligung widerrufen, indem Sie das Formular hier verwenden oder sich an anfragen@omaze.de wenden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der auf der Einwilligung beruhenden Verarbeitung vor deren Widerruf nicht berührt.

Darüber hinaus können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 DSGVO unter bestimmten Umständen widersprechen (z. B. wenn wir die Daten für Zwecke der Direktwerbung verwenden).

Diese Rechte können eingeschränkt sein, beispielsweise wenn die Erfüllung Ihrer Anfrage die Offenlegung personenbezogener Daten einer anderen Person zur Folge hätte, oder wenn Sie uns bitten, Informationen zu löschen, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind oder an deren Aufbewahrung wir ein zwingendes berechtigtes Interesse haben.

Sie haben das Recht, nicht einer Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruht, wenn diese Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO), es sei denn, das Profiling ist für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich oder es gelten andere Ausnahmen gemäß Art. 22 Abs. 2 DSGVO. Findet eine solche automatisierte Entscheidungsfindung statt, haben Sie das Recht, das Eingreifen einer Person unsererseits zu erwirken, Ihren eigenen Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten.

Um eines dieser Rechte auszuüben, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, indem Sie die nachstehenden Angaben verwenden. Bei ungelösten Problemen haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei einer EU-Aufsichtsbehörde einzureichen.

8. WIE KÖNNEN SIE MIT UNS IN KONTAKT TRETEN?

Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen über die Art und Weise der Verarbeitung Ihrer Daten und die oben genannten Details beantworten können.

Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich unter anfragen@omaze.de an die Lybellum GmbH wenden.

9. WIE LANGE WERDEN WIR IHRE DATEN AUFBEWAHREN?

Sofern nicht anders angegeben, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie es zur Erfüllung der jeweiligen oben genannten Zwecke der Datenverarbeitung erforderlich ist.

Wenn wir Omaze-Kontodaten verarbeiten, tun wir dies so lange, wie Sie ein aktiver Nutzer unserer Plattform sind, und danach für 5 Jahre.

Wenn wir personenbezogene Daten für Marketingzwecke oder mit Ihrer Einwilligung verarbeiten, verarbeiten wir die Daten so lange, bis Sie uns bitten, die Verarbeitung zu beenden. Wir halten auch fest, dass Sie uns gebeten haben, Ihnen keine Direktwerbung zuzusenden oder Ihre Daten auf unbestimmte Zeit zu verarbeiten, damit wir Ihre Bitte in Zukunft berücksichtigen können.

Wenn wir personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Eintrags über Ihren Einwand verarbeiten, bewahren wir die Daten bis zu 6 Jahre nach Ihrer letzten Interaktion mit uns auf.

Darüber hinaus speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, um den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Je nach Art der Unterlagen können handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von sechs, acht oder zehn Jahren bestehen (§ 147 Abgabenordnung, § 257 Handelsgesetzbuch).

OMAZE auf einen Blick

  • Lizenziertes Soziallotterie-Angebot in Deutschland seit Mai 2025

  • Unsere Mission: Das Spendenwesen für Wohltätigkeitsorganisationen zu revolutionieren

  • In 5 Jahren über €100 Mio. Spenden gesammelt

  • 30% der Omaze-Kunden spendeten zuvor ‘selten’ oder ‘nie’ Geld für wohltätige Zwecke

  • Unsere Wohltätigkeitspartner erhalten eine Mindestspende von 500.000 Euro

  • Pro Verlosung profitiert eine kommunale Hilfsorganisation

WER WIR SIND

Durch ein innovatives Konzept mit einzigartigen Verlosungen unterstützt Omaze Wohltätigkeitsorganisationen dabei, Spenden in Millionenhöhe zu sammeln. Seit unserer Gründung im Vereinigten Königreich im Jahr 2020 haben wir bereits über 100 Millionen Euro für Hilfsorganisationen mobilisiert und gehören damit zu den größten privatwirtschaftlichen Förderern.

Mit unserem Markteintritt in Deutschland bringen wir dieses erfolgreiche Modell nun auch hierher, um das Spendenwesen zu revolutionieren und gemeinnützige Organisationen landesweit nachhaltig zu stärken.

WAS WIR TUN

Wir verlosen Traumhäuser – und schaffen damit echten gesellschaftlichen Mehrwert. Jede Verlosung unterstützt sowohl eine deutschlandweit tätige Organisation als auch eine lokale Initiative. So stellen wir sicher, dass die generierten Mittel auf nationaler wie auf regionaler Ebene Wirkung entfalten.

Unsere Partner profitieren risikofrei: Wir tragen alle Kosten und garantieren pro Verlosung eine Spende von mindestens 500.000 Euro - unabhängig von der Anzahl der verkauften Lose.

Gleichzeitig erschließen wir neue Zielgruppen, die klassische Spendenaufrufe nicht erreichen, und erweitern so den Kreis der Unterstützerinnen und Unterstützer in Deutschland.

UNSER ENGAGEMENT

Wir handeln nach den höchsten Standards der Branche und stehen im engen Austausch mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Dabei stellen wir sicher, dass alle unsere Aktivitäten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Darüber hinaus setzen wir uns aktiv für eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags ein – und engagieren uns für Aufklärung und Prävention im Bereich Spielerschutz.

Omaze.de wird seit Mai 2025 auf der Whitelist der lizenzierter Soziallotterie-Anbieter der Gemeinsamen
Glücksspielbehörde der Länder geführt.

Impressum nach § 5 DDG

Name und Anschrift

Lybellum GmbH
Berliner Str. 51
60311 Frankfurt am Main

Geschäftsführung

Maximilian Leander Birkert

Kontaktaufnahme

team@omaze.de

Zuständige Aufsichtsbehörde

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Anstalt des öffentlichen Rechts
Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Die Lybellum GmbH verfügt über eine gültige Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder („GGL“) zur gewerblichen Spielvermittlung und ist auf der behördlich veröffentlichten Whitelist der GGL nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 gelistet.

Handelsregistereintrag

Amtsgericht Frankfurt am Main: HRB 126757

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

VAT: DE351768715

Anbieterunabhängige Hilfsangebote

www.buwei.de

Jugendschutzbeauftragter gemäß § 7 Abs. 1 JMStV

Maximilian Leander Birkert

Treuhänder nach § 19 GlüStV 2021

KRIEGER GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Berliner Str. 51
60311 Frankfurt am Main
info@krieger.eu

Diese Cookie-Policy wurde zuletzt am 3. Juni 2025 aktualisiert.

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    Externe Hilfe bei Glücksspielsucht findest du unter https://www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de.
    Die Lybellum GmbH verfügt per Erlaubnisbescheid vom 31. März 2025 über eine offizielle Genehmigung zur Durchführung und Vermittlung der Omaze Lotterie.
    Sie steht unter der Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
    Veranstalter der Omaze Lotterie ist die DoGood gGmbH.
    Die Omaze Lotterie wurde am 7. März 2025 von der GGL als Soziallotterie genehmigt.

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