Lotteriebestimmungen - Omaze DE
1. Geltungsbereich
Die DoGood gGmbH (im Folgenden: „Veranstalterin") mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine vom Finanzamt Frankfurt am Main als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Nummer HRB 126464 eingetragen. Die Veranstalterin veranstaltet im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine behördlich erlaubte Lotterie bzw. Ausspielung mit geringerem Gefährdungspotential gemäß §§ 12 ff. des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (nachfolgend „Soziallotterie").
Gegenstand der über omaze.de (im Folgenden „Spielvermittlungsplattform") angebotenen Soziallotterie der Veranstalterin ist eine gemischte Lotterie mit Ausspielung, bei der die Ziehung der Gewinner mittels eines gesicherten und unabhängig zertifizierten Zufallsgenerators und unter notarieller oder behördlicher Aufsicht erfolgt (im Folgenden „Omaze Lotterie" genannt). Im Auftrag der Veranstalterin wird die Lybellum GmbH mit Sitz in Frankfurt (im Folgenden „Vermittlerin") als Durchführerin und sog. behördlich erlaubte gewerbliche Spielvermittlerin gemäß § 19 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 tätig.
Die nachfolgenden Lotteriebestimmungen regeln die Teilnahme der Kundinnen und Kunden (im Folgenden nur „Kunde") an der Omaze Lotterie.
2. Spielprinzip
2.1 Grundprinzip
Die Omaze Lotterie ist eine Soziallotterie, bei der wiederkehrend jeweils über einen festgelegten Verlosungszeitraum unterschiedliche Gewinne, in Form von Sach- und Geldpreisen, unter den Teilnehmern verlost werden.
Bei der Omaze Lotterie gibt es unterschiedliche Lospakete, die jeweils zur Teilnahme an bestimmten Ziehungen berechtigen. Für jede Ziehung gibt es einen oder ggfs. mehrere garantierte Gewinner.
Bei der Omaze Lotterie gibt es drei Arten von Verlosungen:
- Hauptverlosungen
- Bonusverlosungen
- Extraverlosungen
Diese Verlosungen können für Marketingzwecke mit anderen Namen versehen werden, die Veranstalterin muss jedoch die Art der Verlosung auf der Spielvermittlungsplattform klarstellen.
Für alle Arten von Verlosungen gibt es ein Start- sowie ein Enddatum mit jeweiligem Annahmeschluss (im Folgenden „Verlosungszeitraum"). Der Verlosungszeitraum sowie die Gewinnart- und höhe werden vor Beginn des jeweiligen Verlosungszeitraums auf der Spielvermittlungsplattform gesondert bekanntgegeben.
Die Teilnahme an den Verlosungen erfolgt über vom Kunden erworbene Lose für die Hauptverlosung. Der Kunde kann auch Bonus- oder Extralose erhalten, die zusätzlich zum Kauf des Loses für die Hauptverlosung gratis ausgegeben werden.
Unabhängig von der Art der Verlosung und der Lose werden die Ziehungsergebnisse der Omaze Lotterie insgesamt maximal zweimal wöchentlich bekannt gegeben.
2.2 Hauptverlosungen
2.2.1 Übersicht
Bei der Omaze Lotterie gibt es Hauptverlosungen mit Hauptpreisen im Wert von bis zu 3 Mio. EUR in verschiedenen Kategorien.
Die folgenden Kategorien können angeboten werden: Geldpreise, Sachpreise und eine Kombination von Geld- und Sachpreisen.
2.2.2 Preiskatalog
Bei jeder Verlosung wird ein Hauptpreis ausgelost und die Veranstalterin behält sich das Recht vor, zusätzlich kleine Geld- oder Sachpreise für weitere Gewinnklassen auszugeben.
Die Preise werden für jede Hauptverlosung einzeln festgelegt und sind unabhängig von vergangenen Preisen.
Die aktuellen Preise sowie die Gewinnsumme der jeweiligen Hauptverlosung wird stets auf der Spielvermittlungsplattform veröffentlicht und in der Regel 3 Tage vor Beginn des Verlosungszeitraums bekannt gegeben, sodass Teilnehmende ihr Abonnement bei Bedarf kündigen können.
Die Veranstalterin kann jederzeit weitere Preise und weitere Verlosungen hinzufügen. Die Veranstalterin wird die hinzugefügten Preise oder Verlosungen im Voraus auf der Spielvermittlungsplattform bekannt geben.
2.3 Bonusverlosungen
Bei der Omaze Lotterie finden außerdem Bonusverlosungen statt.
Die Preise für die Bonusverlosungen können aus Bargeld, Sachwerten oder einer Kombination aus Bargeld und Sachwerten bestehen.
Lose für Bonusverlosungen können nicht separat erworben werden und werden den Kunden zusätzlich zu ihrem Kauf für die Hauptverlosung zur Verfügung gestellt (entweder als einzelnes Lospaket oder im Abonnement).
Alle im jeweiligen Verlosungszeitraum erworbenen Lose für Bonusverlosungen nehmen an der Bonusverlosung teil. Wenn zeitgleich mehrere Verlosungszeiträume für Bonusverlosungen laufen, werden die Lose des Kunden gleichmäßig auf die einzelnen Live-Bonusverlosungen aufgeteilt. Besitzt der Kunde eine ungerade Anzahl von Bonuslosen, wird das eine verbleibende Los für die Bonusverlosung mit dem nächsten Teilnahmeschluss verwendet.
Kunden können im Rahmen ihres Abonnements Lose für Bonusverlosungen erhalten. Auf der Spielvermittlungsplattform wird kommuniziert, wie viele Bonuslose sie pro Monat im Rahmen ihres erworbenen Abonnements erhalten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Bonuslose jederzeit aus dem Abonnement zu entfernen.
2.4 Extraverlosungen
2.4.1 Übersicht/Einleitung
Bei der Omaze Lotterie finden zudem Extraverlosungen statt.
Lose für die Extraverlosungen können nicht gesondert erworben werden, sondern werden Abonnenten zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Es gibt zwei Arten von Extraverlosungen:
- ExtraChance-Verlosung
- ExtraSpecial-Verlosung
2.4.2 ExtraChance-Verlosung
An der ExtraChance-Verlosung nehmen alle Extralose teil. In der ExtraChance-Verlosung werden zusätzliche Geldgewinne von mindestens 25.000 EUR („Top-Preis") an die Spielteilnehmer ausgeschüttet. Bei jeder Verlosung wird ein Top-Preis ausgelost, und die Veranstalterin behält sich das Recht vor, zusätzliche kleine Geld- oder Sachpreise für weitere Gewinnstufen zu vergeben. Siehe zur Verlosungsstruktur Ziffer 4.4.1.
Die Ziehungen finden in der Regel gegen Anfang bis Mitte eines Monats statt. Die Ziehungstage werden im Voraus auf der Spielvermittlungsplattform veröffentlicht.
Um Extralose zu erhalten, muss ein Spielteilnehmer entweder ein Abo-Lospaket in dem jeweiligen Verlosungszeitraum erwerben oder verlängern.
2.4.3 ExtraSpecial-Verlosung
In der ExtraSpecial-Verlosung gibt es einzigartige Erlebnisse und Sachpreise zu gewinnen. Je nach Art des Hauptpreises kann es eine variable Anzahl von Hauptgewinnen geben, mindestens jedoch einen Hauptgewinn pro ExtraSpecial-Verlosung.
Ziehungen finden in unregelmäßigen Abständen statt und sind nicht an einen festen Rhythmus gebunden. Der Verlosungszeitraum wird für eine ExtraSpecial-Verlosung im Voraus festgelegt und auf der Spielvermittlungsplattform veröffentlicht.
Führt die Veranstalterin eine ExtraSpecial-Verlosung durch, erhalten alle Kunden, die im ExtraSpecial-Verlosungszeitraum ExtraChance-Lose besitzen, eine entsprechende Anzahl von ExtraSpecial-Losen, die der Anzahl der ExtraChance-Lose entspricht.
3. Spielteilnahme
3.1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an der Omaze Lotterie erfolgt durch den Erwerb von Losen über die Spielvermittlungsplattform. Der Kunde ist verpflichtet, das für ein Los erhobene Entgelt (hierzu unter Ziffer 3.2) vollständig zu bezahlen, bevor er an einer Verlosung teilnehmen kann. Jegliche Bankgebühren oder Überweisungskosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden. Es ist dem Kunden nicht gestattet, den Lospreis nach dem Kauf zurückzufordern oder zu stornieren.
Eine Spielteilnahme ist nur volljährigen, identifizierten und authentifizierten Personen nach Maßgabe der geltenden AGB gestattet.
Vertragsschluss
Bei der Teilnahme an der Omaze Lotterie schließen die Kunden im Rahmen einer Verlosung zwei Verträge ab:
- Mit dem Kauf eines Loses schließt der Kunde einen Spielvermittlungsvertrag mit der Vermittlerin ab. Dieser Vertrag ist Grundlage für die Vermittlung der Spielteilnahme an die Veranstalterin. Auch im Falle eines Abonnements wird ein Spielvermittlungsvertrag nach vorstehender Maßgabe geschlossen.
- Mit der Veranstalterin schließt der Kunde einen Lotterievertrag über die Teilnahme an der Omaze Lotterie auf Grundlage dieser Lotteriebestimmungen ab. Im Rahmen von Abonnements wird monatlich ein eigener Lotterievertrag geschlossen.
Der Lotterievertrag gilt als abgeschlossen, wenn die von dem Kunden übertragenen Daten in einem sicheren Speichermedium abgespeichert und auswertbar sind, das betreffende sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d.h. vor Beginn der Ziehung für die jeweilige Losteilnahme), die Daten gegen nachträgliche Veränderungen oder sonstige Eingriffe gesichert wurden und der vom Kunde für dieses Los entrichtete Teilnahme-Einsatz eingegangen und nicht rückgebucht oder mit Rücklastschrift belastet ist. Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen fehlen oder nachträglich fortfallen, kommt ein Lotterievertrag nicht zu Stande bzw. kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten.
Die Veranstalterin kann aus wichtigen Gründen den Rücktritt vom Lotterievertrag erklären. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn:
- der Kunde über seine Person oder die Person des durch die Lotterieteilnahme unmittelbar wirtschaftlich Begünstigten falsche Angaben macht, insbesondere wenn der Kunde im Auftrag eines minderjährigen Spielers teilnimmt;
- Gründe für den Verdacht einer strafbaren Handlung in Bezug auf die Lotterieteilnahme bestehen;
- der Kunde an der Omaze Lotterie zum Zwecke einer gewerblichen Spielvermittlung zu Gunsten Dritter teilnimmt.
Die Veranstalterin wird den Kunden unverzüglich über die Ablehnung bzw. den Rücktritt informieren.
3.2 Hauptlose
Ein Haupt-Los hat einen Endpreis i.H.v. 0,50 EUR. Dieser setzt sich im Falle einer Teilnahme über eine gewerbliche Spielvermittlung aus einem Spieleinsatz und einer Servicegebühr, jeweils in behördlich festgelegter und auf der Spielvermittlungsplattform veröffentlichter Höhe, zusammen.
Die Veranstalterin kann Hauptlose variabel in Einfach-Lospaketen und Abo-Lospaketen anbieten. Der Preis der Lospakete ist abhängig von der Anzahl der Lose und werden in Höhe von beispielsweise 15 EUR, 30 EUR oder 50 EUR (jeweils inklusive Servicegebühr) angeboten.
3.2.1 Einfach-Lospakete
Einfach-Lospakete werden für eine spezifische Hauptverlosung erworben und können zusätzliche Bonus-Lose enthalten. Es können ebenfalls Einfach-Lospakete angeboten werden, die Lose für mehrere Hauptverlosungen und Bonusverlosungen enthalten. Dies wird auf der Spielvermittlungsplattform kommuniziert.
3.2.2 Abo-Lospakete
Bei einem Abo-Lospaket werden im Rahmen eines unbefristeten Abonnements zum Ersten eines jeden Monats eine bestimmte Anzahl an Hauptlosen für die aktiven Hauptverlosungen erworben. Der monatliche Endpreis eines Abo-Lospakets ist abhängig von der gewählten Größe des Abo-Lospakets.
3.2.3 Kündigung Abo-Lospakete
Die unbefristeten Abonnements der Abo-Lospakete können sowohl durch die Veranstalterin als auch durch den Spielteilnehmer monatlich mit Wirkung zum nächsten Monat gekündigt werden.
Spielteilnehmer können die Kündigung durch Anklicken des entsprechenden Felds in Ihrem Spielkonto erklären. Die Kündigung durch den Spielteilnehmer muss unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendertagen zum jeweiligen Monatsende erfolgen.
Die Kündigungserklärung durch die Veranstalterin erfolgt per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen zum jeweiligen Monatsende. Die Veranstalterin kann die Vermittlerin mit der Kündigungserklärung beauftragen.
Ab Wirksamwerden der Kündigung erwirbt der Spielteilnehmer somit keine weiteren Lose mehr im Rahmen des Abo-Pakets. Zuvor erworbene Lose bleiben jedoch teilnahmeberechtigt für die Hauptziehung des aktuellen Verlosungszeitraums.
3.2.4 Geschenk-Lospakete
Die vorgenannten Lospakete können auch als Geschenk-Lospakete mit variabler Laufzeit angeboten werden. Die Spielteilnahme erfolgt durch Aktivierung des Lospaketes und Registrierung des volljährigen Empfängers (Beschenkten) auf der Seite der Vermittlerin. Der Endpreis pro Geschenk-Lospaket ist abhängig von dem gewählten Lospaket sowie der gewählten Laufzeit.
3.3 Extra-Lose
Bei dem Erwerb eines Abo-Lospakets erhält der Spielteilnehmer zusätzlich Extralose. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jederzeit Extralose aus dem Abonnement zu entfernen. Der Erhalt von Extralosen ist für den Kunden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Anzahl der ausgegebenen Extralose hängt von dem gewählten Abo-Lospaket ab. Die Anzahl der Extralose für den jeweiligen Abonnement-Typ wird den Kunden vor dem Kauf auf der Spielvermittlungsplattform angezeigt.
Zum Beispiel:
- 10 EUR: Keine Extralose
- 25 EUR: 1 Extralos
- 35 EUR: 3 Extralose
3.4 Lospaket-ID
Jedes Lospaket erhält eine eigene ID. Die ID besteht aus einer mindestens vierstelligen Zeichenfolge und wird auf Grundlage einer fortlaufenden alpha-numerischen ID generiert. Eine mehrfache Ausstellung derselben Lospaket-ID ist ausgeschlossen, sodass jedem Kunden eine eindeutige alpha-numerische Lospaket-ID zugeordnet werden kann.
Mit einer Lospaket-ID kann auf der Spielvermittlungsplattform der Ausgang vergangener Ziehungen eingesehen werden.
Abonnenten erhalten im Rahmen Ihres Abonnements jeden Monat eine neue Lospaket-ID.
4. Struktur der Ausspielung und Gewinnwahrscheinlichkeiten
4.1 Allgemeines
Mit dem Kauf und der Bezahlung des ausgewählten Loses nimmt der Kunde an den jeweiligen Ziehungen teil, die er ausgewählt hat und die auf die in diesem Gewinnplan pro Lostyp festgelegten Annahmefristen (Annahmeschluss) folgen.
Die gewinnenden Lose werden unter notarieller und behördlicher Aufsicht aus allen teilnahmeberechtigten Losen ermittelt. Die Bildung eines Jackpots ist ausgeschlossen. Mindestens 30 % der Summe derjenigen Spieleinsätze, die fristgerecht eingegangen sind, werden für die Gewinnausschüttung an Kunden verwendet, mindestens 30% erhalten soziale Projekte.
Der Gewinn wird ausschließlich unter den bezahlten und nicht zurückbelasteten Losen der Kunden (sowie aus allen Bonusverlosungen oder Extralosen, die beim Kauf des Hauptloses durch den Kunden zusätzlich kostenlos vergeben werden) ermittelt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei jeder Ziehung die angekündigte Anzahl von Gewinnern und Gewinnbeträgen verteilt wird.
4.2 Hauptverlosungen
Ein Hauptgewinn ist in jeder Hauptverlosung garantiert, die Veranstalterin kann jedoch in derselben Verlosung zusätzliche Preise anbieten. Bei diesen Preisen kann es sich um Geldpreise, Sachpreise sowie eine Kombination von Geld- und Sachpreisen handeln.
Für jede Hauptverlosung werden die Gewinne auf der Spielvermittlungsplattform bekannt gegeben.
4.3 Bonus-Verlosungen
Alle im Teilnahmezeitraum ausgegebenen Bonuslose nehmen an der Bonusverlosung teil. Verfügt der Kunde über mehr als ein Bonuslos, werden die Lose gemäß Ziffer 2.3 verteilt.
Bei jeder Bonusverlosung ist ein Top-Preis garantiert; die Veranstalterin kann jedoch auch zusätzliche Gewinne anbieten, die aus Geld- oder Sachpreisen oder einer Kombination aus Geld- und Sachpreisen bestehen können. Für jede Bonus-Verlosung werden die Gewinne auf der Spielvermittlungsplattform bekannt gegeben.
4.4 Extra-Verlosungen
4.4.1 ExtraChance
An der ExtraChance-Verlosung nehmen alle im Teilnahmezeitraum ausgegebenen Extralose teil. Bei jeder Verlosung wird ein Top-Preis ausgelost, und die Veranstalterin behält sich das Recht vor, zusätzlich weitere kleine Geld- oder Sachpreise für weitere Gewinnklassen anzubieten.
4.4.2 ExtraSpecial
Führt die Veranstalterin eine ExtraSpecial-Verlosung durch, erhalten alle Kunden, die im Teilnahmezeitraum der ExtraSpecial-Verlosung ExtraChance-Lose besitzen, eine der Anzahl der gehaltenen ExtraChance-Losen entsprechende Anzahl an ExtraSpecial-Losen.
Aus allen teilnehmenden ExtraSpecial-Losen werden die gewinnenden Lose gezogen. Die Anzahl der gewinnenden Lose ist abhängig von der jeweiligen Verlosung, siehe dazu Ziffer 2.4.3.
5. Gewinnbekanntgabe
Bei allen Verlosungen erfolgt die Bekanntgabe der gewinnenden Lose auf der Spielverlosungsplattform und die Gewinner werden nach Abschluss der Verlosung per E-Mail benachrichtigt.
6. Gewinnübergabe
6.1 Geldpreise
Kleine Gewinne bis zu 10.000 € werden durch Gutschrift auf das Konto des Spielteilnehmers ausgezahlt. Der Betrag kann sofort nach der Gutschrift ausgezahlt werden.
Die Veranstalterin wird die Gewinner von Geldpreisen in Höhe von 10.000 EUR oder mehr persönlich per E-Mail und gegebenenfalls telefonisch benachrichtigen.
6.2 Gewinnübergabe Immobilie
Nach Abschluss der Hauptziehung geht das Eigentum an der verlosten Immobilie auf den Gewinner über. Sämtliche für den Eigentumsübergang erforderlichen Vorbereitungen werden von der Veranstalterin oder der von ihr beauftragten Vermittlerin getroffen. Der Vollzug des Eigentumsübergangs erfolgt durch die notarielle Beurkundung des von der Veranstalterin bzw. der Vermittlerin bereitgestellten Grundstückübertragungsvertrags und die anschließende Eintragung des Gewinners als neuer Eigentümer im Grundbuch.
Die Veranstalterin bzw. die Vermittlerin wählt den beurkundenden Notar und legt den Termin für die Beurkundung fest. Der Gewinner ist verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen und muss die Veranstalterin bei einer auf wichtigen Gründen beruhenden Verhinderung unverzüglich informieren. Sämtliche mit der Eigentumsübertragung verbundenen Kosten (z. B. Notar- und Grundbuchkosten, Reisekosten zum Notartermin, Grunderwerbsteuer) trägt die Veranstalterin.
Sollte die Veranstalterin aufgrund unvorhersehbarer, von ihr nicht zu vertretender Umstände – etwa bei Untergang oder schwerwiegender Beschädigung des Grundstücks oder Gebäudes oder infolge nachträglicher Unwirksamkeit des Grundstückskaufvertrags – nicht (mehr) in der Lage sein, die Immobilie vollständig zu übertragen, ist Sie berechtigt, dem Gewinner anstelle der Immobilie eine Barwertablösung nach aktuellem Verkehrswertgutachten zu zahlen.
7. Spielgeheimnis
Die Veranstalterin und die Vermittlerin wahren das Spielergeheimnis. Insbesondere wird der Name des Kunden nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben. Gesetzliche Verpflichtungen zur Auskunftserteilung bleiben hiervon unberührt. Die erste öffentliche Bekanntgabe der Ziehungsresultate der Ziehungen sich auf die Benennung der gewinnenden Lospaket-IDs auf der Spielvermittlungsplattform.
8. Haftungsbestimmungen
Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zu oder von der Veranstalterin beauftragten Stellen schuldhaft (auch vorsätzlich oder grob fahrlässig) verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen der Teilnahme für die Veranstalterin und/oder für die Kunden besteht. Diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.
Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet die Veranstalterin dem Teilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Veranstalterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der Veranstalterin gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die Veranstalterin zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Veranstalterin nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
Die Veranstalterin haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, hervorgerufen werden. In den Fällen, in denen eine Haftung der Veranstalterin und ihren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen wurde, werden der Lotterieeinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag erstattet. Der Antrag ist an die Veranstalterin zu richten. Die Haftungsregeln gelten auch für mit der Weiterleitung der Daten zur von der Veranstalterin beauftragte Stellen im Zusammenhang mit dem Lotterievertrag. Vereinbarungen Dritter sind für die Veranstalterin nicht verbindlich. Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist. Die Veranstalterin ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
9. Schlussbestimmungen
Mit der Teilnahme an der Omaze Lotterie akzeptiert jeder Kunde die geltenden Lotteriebestimmungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermittlerin.
Das Widerrufsrecht ist bei Lotteriedienstleistungen nach Maßgabe des § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB ausgeschlossen. Das Recht auf Kündigung bleibt davon unberührt.
Diese Lotteriebestimmungen können bei wichtigen Gründen wie Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsurteilen oder wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden. Die Veranstalterin behält sich ebenfalls Anpassung an den angebotenen Kategorien vorzunehmen.
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