Lotteriebestimmungen - Omaze DE
1. Geltungsbereich
Die DoGood gGmbH (im Folgenden: "Veranstalterin") mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine vom Finanzamt Frankfurt am Main als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Nummer HRB 126464 eingetragen. Die Veranstalterin veranstaltet im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine behördlich erlaubte Lotterie bzw. Ausspielung mit geringerem Gefährdungspotential gemäß §§ 12 ff. des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (nachfolgend "Soziallotterie").
Gegenstand der über omaze.de (im Folgenden "Spielvermittlungsplattform") angebotenen Soziallotterie der Veranstalterin ist eine gemischte Lotterie mit Ausspielung, bei der die Ziehung der Gewinner mittels eines gesicherten und unabhängig zertifizierten Zufallsgenerators und unter notarieller oder behördlicher Aufsicht erfolgt (im Folgenden "Omaze Lotterie" genannt). Im Auftrag der Veranstalterin wird die Lybellum GmbH mit Sitz in Frankfurt (im Folgenden "Vermittlerin") als Durchführerin und sog. behördlich erlaubte gewerbliche Spielvermittlerin gemäß § 19 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 tätig.
Die nachfolgenden Lotteriebestimmungen regeln die Teilnahme der Kundinnen und Kunden (im Folgenden nur "Kunde") an der Omaze Lotterie.
2. Spielprinzip
2.1 Grundprinzip
Die Omaze Lotterie ist eine Soziallotterie, bei der wiederkehrend jeweils über einen festgelegten Verlosungszeitraum unterschiedliche Gewinne, in Form von Sach- und Geldpreisen, unter den Teilnehmern verlost werden.
Bei der Omaze Lotterie gibt es unterschiedliche Lospakete, die jeweils zur Teilnahme an bestimmten Ziehungen berechtigen. Für jede Ziehung gibt es einen oder ggfs. mehrere garantierte Gewinner.
Bei der Omaze Lotterie gibt es zwei Arten von Verlosungen:
- Hauptverlosungen
- Extraverlosungen
Für beide Arten von Verlosungen gibt es ein Start- sowie ein Enddatum mit jeweiligem Annahmeschluss (im Folgenden "Verlosungszeitraum"). Der Verlosungszeitraum sowie die Gewinnart- und höhe werden vor Beginn des jeweiligen Verlosungszeitraums auf der Spielvermittlungsplattform gesondert bekanntgegeben.
Die Teilnahme an den Verlosungen erfolgt über vom Kunden erworbene Lose. Unabhängig von der Art der Verlosung und der Lose werden die Ziehungsergebnisse der Omaze Lotterie insgesamt maximal zweimal wöchentlich bekannt gegeben.
2.2 Hauptverlosungen
2.2.1 Übersicht
Bei der Omaze Lotterie gibt es Hauptverlosungen mit Hauptpreisen im Wert von bis zu 3 Mio. EUR in verschiedenen Kategorien.
Die folgenden Kategorien können angeboten werden:
- Immobilien
- Autos
- Uhren
- Reisen
- Geldpreise
In jeder Verlosung wird jeweils ein Hauptpreis aus allen Hauptpreisen des aktuellen Preiskatalogs verlost.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die angebotenen Kategorien jederzeit nach der jeweiligen Ziehung auszusetzen und diese Lotteriebestimmungen mit behördlicher Genehmigung dementsprechend anzupassen. Ebenfalls kann die Veranstalterin weitere Kategorien in das Angebot und die Lotteriebestimmungen aufnehmen.
2.2.2 Preiskatalog
In jeder Hauptverlosung gibt es einen Katalog an angebotenen Hauptpreisen mit einer einheitlichen Gewinnsumme.
Der Preiskatalog wird für jede Hauptverlosung einzeln festgelegt und ist unabhängig von vergangenen Preiskatalogen.
Der aktuelle Preiskatalog sowie die Gewinnsumme der jeweiligen Hauptverlosung wird stets auf der Spielvermittlungsplattform veröffentlicht und in der Regel 3 Tage vor Beginn des Verlosungszeitraums bekannt gegeben, sodass Teilnehmende ihr Abonnement bei Bedarf kündigen können.
Die Veranstalterin kann über den Verlosungszeitraum jederzeit weitere Hauptpreise zum Preiskatalog hinzufügen.
2.2.3 Gewinnsumme
Die Gewinnsumme einer Hauptverlosung ist für den Verlosungszeitraum festgelegt und wird für jede Verlosung neu bestimmt. Die Gewinnsumme ist unabhängig der Gewinnsumme vergangener Verlosungen und kann für zukünftige Verlosungen nach Ermessen der Veranstalterin frei bestimmt werden.
Die Gewinnsumme eines Hauptpreises besteht jeweils aus einem Sachpreis sowie einem zusätzlichen Geldpreis.
Um eine einheitliche Gewinnsumme über alle Hauptpreise einer Verlosung zu gewährleisten, ist der zusätzliche Geldpreis maßgeblich abhängig von dem jeweiligen Wert des Sachpreises. Der zusätzliche Geldpreis wird dabei so kalkuliert, dass er in Summe mit dem Wert des Sachpreises die Gewinnsumme ergibt.
Beispiel:
Hauptpreis A: Wert 50.000 EUR + Geldpreis 10.000 EUR = Gewinnsumme 60.000 EUR
Hauptpreis B: Wert 30.000 EUR + Geldpreis 30.000 EUR = Gewinnsumme 60.000 EUR
2.3 Extraverlosungen
2.3.1 Übersicht/Einleitung
Bei der Omaze Lotterie finden zusätzlich zu den Hauptverlosungen Extraverlosungen statt.
Lose für die Extraverlosungen können nicht gesondert erworben werden, sondern werden Abonnenten zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Es gibt zwei Arten von Extraverlosungen:
- ExtraChance-Verlosung
- ExtraSpecial-Verlosung
2.3.2 ExtraChance-Verlosung
An der ExtraChance-Verlosung nehmen alle Extralose teil. In der ExtraChance-Verlosung werden zusätzliche Geldgewinne von bis zu 25.000 EUR an die Spielteilnehmer ausgeschüttet. Siehe dazu Ziffer 4.3.1.
Die Ziehung finden in der Regel am Ende eines Monats statt. Die Ziehungstage werden im Voraus auf der Spielvermittlungsplattform veröffentlicht.
Um Extralose zu erhalten, muss ein Spielteilnehmer ein aktives Abo-Lospaket in dem jeweiligen Verlosungszeitraum besitzen.
2.3.3 ExtraSpecial-Verlosung
In der ExtraSpecial-Verlosung gibt es einzigartige Erlebnisse und Sachpreise zu gewinnen. Je nach Art des Hauptpreises kann es eine variable Anzahl von Hauptgewinnen geben, mindestens jedoch einen Hauptgewinn pro ExtraSpecial-Verlosung.
An der ExtraSpecial-Verlosung nehmen alle aktuellen Extralose automatisch teil, die im Verlosungszeitraum den Spielteilnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Ziehungen finden in unregelmäßigen Abständen statt und sind nicht an einen festen Rhythmus gebunden. Der Verlosungszeitraum wird für eine ExtraSpecial-Verlosung im Voraus festgelegt und auf der Spielvermittlungsplattform veröffentlicht.
3. Spielteilnahme
3.1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an der Omaze Lotterie erfolgt durch den Erwerb von Losen über die Spielvermittlungsplattform. Der Kunde ist verpflichtet, das für ein Los erhobene Entgelt (hierzu unter Ziffer 3.2) vollständig zu bezahlen, bevor er an einer Verlosung teilnehmen kann. Jegliche Bankgebühren oder Überweisungskosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden. Es ist dem Kunden nicht gestattet, den Lospreis nach dem Kauf zurückzufordern oder zu stornieren.
Eine Spielteilnahme ist nur volljährigen, identifizierten und authentifizierten Personen nach Maßgabe der geltenden AGB [Anm.: Link auf behördlich freigegebene AGB der Vermittlungsplattform wird nach Veröffentlichung an dieser Stelle ergänzt] gestattet.
Vertragsschluss
Bei der Teilnahme an der Omaze Lotterie schließen die Kunden im Rahmen einer Verlosung zwei Verträge ab:
- Mit dem Kauf eines Loses schließt der Kunde einen Spielvermittlungsvertrag mit der Vermittlerin ab. Dieser Vertrag ist Grundlage für die Vermittlung der Spielteilnahme an die Veranstalterin. Auch im Falle eines Abonnements wird ein Spielvermittlungsvertrag nach vorstehender Maßgabe geschlossen.
- Mit der Veranstalterin schließt der Kunde einen Lotterievertrag über die Teilnahme an der Omaze Lotterie auf Grundlage dieser Lotteriebestimmungen ab. Im Rahmen von Abonnements wird monatlich ein eigener Lotterievertrag geschlossen.
Der Lotterievertrag gilt als abgeschlossen, wenn die von dem Kunden übertragenen Daten in einem sicheren Speichermedium abgespeichert und auswertbar sind, das betreffende sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d.h. vor Beginn der Ziehung für die jeweilige Losteilnahme), die Daten gegen nachträgliche Veränderungen oder sonstige Eingriffe gesichert wurden und der vom Kunde für dieses Los entrichtete Teilnahme-Einsatz eingegangen und nicht rückgebucht oder mit Rücklastschrift belastet ist. Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen fehlen oder nachträglich fortfallen, kommt ein Lotterievertrag nicht zu Stande bzw. kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten.
Die Veranstalterin kann aus wichtigen Gründen den Rücktritt vom Lotterievertrag erklären. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn:
- der Kunde über seine Person oder die Person des durch die Lotterieteilnahme unmittelbar wirtschaftlich Begünstigten falsche Angaben macht, insbesondere wenn der Kunde im Auftrag eines minderjährigen Spielers teilnimmt;
- Gründe für den Verdacht einer strafbaren Handlung in Bezug auf die Lotterieteilnahme bestehen;
- der Kunde an der Omaze Lotterie zum Zwecke einer gewerblichen Spielvermittlung zu Gunsten Dritter teilnimmt.
Die Veranstalterin wird den Kunden unverzüglich über die Ablehnung bzw. den Rücktritt informieren.
3.2 Hauptlose
Ein Haupt-Los hat einen Endpreis i.H.v. 0,50 EUR. Dieser setzt sich aus dem Spieleinsatz (0,35 EUR) und der Servicegebühr (0,15 EUR) zusammen.
Ein Hauptlos gilt jeweils für eine der Hauptverlosung einer Kategorie. Diese sind nicht an einen Hauptpreis innerhalb der Verlosung gebunden. Im Gewinnfall kann sich der Gewinner aus dem Preiskatalog der jeweiligen Verlosung frei für einen Hauptpreis entscheiden.
Die Veranstalterin kann Hauptlose variabel in Einfach-Lospaketen und Abo-Lospaketen anbieten. Der Preis der Lospakete ist abhängig von der Anzahl der Lose und werden in Höhe von beispielsweise 15 EUR, 30 EUR oder 50 EUR (jeweils inklusive Servicegebühr) angeboten.
3.2.1 Einfach-Lospakete
Einfach-Lospakete werden für eine spezifische Hauptverlosung erworben. Es können ebenfalls Einfach-Lospakete angeboten werden, die Lose für mehrere Hauptverlosungen enthalten.
3.2.2 Abo-Lospakete
Bei einem Abo-Lospaket werden im Rahmen eines unbefristeten Abonnements zum Ersten eines jeden Monats eine bestimmte Anzahl an Hauptlosen für die aktiven Hauptverlosungen erworben. Der monatliche Endpreis eines Abo-Lospakets ist abhängig von der gewählten Größe des Abo-Lospakets.
Abo-Lospakete werden in drei Klassen mit den folgenden Endpreisen angeboten:
- Bronze: 5 bis 20 EUR
- Silber: 25 bis 30 EUR
- Gold: 35 bis 50 EUR
3.2.3 Kündigung Abo-Lospakete
Die unbefristeten Abonnements der Abo-Lospakete können sowohl durch die Veranstalterin als auch durch den Spielteilnehmer monatlich mit Wirkung zum nächsten Monat gekündigt werden.
Spielteilnehmer können die Kündigung durch Anklicken des entsprechenden Felds in Ihrem Spielkonto erklären. Die Kündigung durch den Spielteilnehmer muss unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendertagen zum jeweiligen Monatsende erfolgen.
Die Kündigungserklärung durch die Veranstalterin erfolgt per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen zum jeweiligen Monatsende. Die Veranstalterin kann die Vermittlerin mit der Kündigungserklärung beauftragen.
Ab Wirksamwerden der Kündigung erwirbt der Spielteilnehmer somit keine weiteren Lose mehr. Die im Rahmen des Abo-Pakets zuvor erworbenen Lose bleiben jedoch teilnahmeberechtigt für die Hauptziehung des aktuellen Verlosungszeitraums.
3.2.4 Geschenk-Lospakete
Die vorgenannten Abo-Lospakete können auch als Geschenk-Lospakete mit variabler Laufzeit angeboten werden. Die Spielteilnahme erfolgt durch Aktivierung des Lospaketes und Registrierung des volljährigen Empfängers (Beschenkten) auf der Seite des Vermittlers. Der Endpreis pro Geschenk-Lospaket ist abhängig von dem gewählten Lospaket sowie der gewählten Laufzeit.
3.3 Extra-Lose
Bei dem Erwerb eines Abo-Lospakets erhält der Spielteilnehmer zusätzlich Extralose. Ein Anspruch auf den Erhalt von Extralosen besteht nicht. Der Erhalt von Extralosen ist für den Kunden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Anzahl der ausgegebenen Extralose hängt von dem gewählten Abo-Lospaket ab:
- Bronze: Keine Extralose
- Silber: 1 Extralos
- Gold: 1 Extralos
3.4 Lospaket-ID
Jedes Lospaket erhält eine eigene ID. Die ID besteht aus einer mindestens vierstelligen Zeichenfolge und wird auf Grundlage einer fortlaufenden alpha-numerischen ID generiert. Eine mehrfache Ausstellung derselben Lospaket-ID ist ausgeschlossen, sodass jedem Kunden eine eindeutige alpha-numerische Lospaket-ID zugeordnet werden kann.
Mit einer Lospaket-ID kann auf der Spielvermittlungsplattform der Ausgang vergangener Ziehungen eingesehen werden.
Abonnenten erhalten im Rahmen Ihres Abonnements jeden Monat eine neue Lospaket-ID.
4. Struktur der Ausspielung und Gewinnwahrscheinlichkeiten
4.1 Allgemein
Mit dem Kauf und der Bezahlung des ausgewählten Loses nimmt der Kunde an den jeweiligen Ziehungen teil, die er ausgewählt hat und die auf die in diesen Lotteriebestimmungen pro Lostyp festgelegten Annahmefristen (Annahmeschluss) folgen. In Ziehungen werden die Gewinner der Traumpreise für den Gewinnzeitraum vor dem Annahmeschluss ermittelt.
Während der Ziehungen werden unter notarieller und behördlicher Aufsicht aus allen teilnahmeberechtigten Losen die gewinnenden Lose ermittelt. Die Bildung eines Jackpots ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich die hier angegebene Ausspielungsstruktur. 30 % der Summe derjenigen Spieleinsätze, die fristgerecht eingegangen sind, werden für die Gewinnausschüttung an Kunden verwendet, 30% erhalten soziale Projekte.
Der Gewinn wird ausschließlich unter den bezahlten und nicht zurückbelasteten Losen der Kunden ermittelt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei jeder Ziehung die angekündigte Anzahl von Gewinnern und Gewinnbeträgen verteilt wird.
4.2 Hauptverlosungen
Ein Hauptgewinn ist in jeder Hauptverlosung garantiert, es gibt jedoch ebenfalls zusätzliche Gewinnklassen mit Geldgewinnen. Für jede Hauptverlosung werden die Gewinnklassen und der dazugehörige Gewinnschlüssel im Rahmen des Spielplans auf der Spielvermittlungsplattform bekannt gegeben.
In Abhängigkeit der verkauften Lose wird bestimmt, wie viele Gewinner es in jeder Gewinnklasse gibt. Zur Ermittlung der Gewinneranzahl in jeder Gewinnklasse wird der jeweilige Gewinnschlüssel genutzt.
Die Gewinnwahrscheinlichkeiten sind abhängig von der Gesamtanzahl der teilnehmenden Lose und damit abhängig von einer relativen Größe.
Beispiel:
Haupt-Verlosung mit den Folgenden Gewinnklassen und -Schlüssel.
Gewinnklasse | Gewinnbetrag | Schlüssel |
---|---|---|
Hauptgewinn | Gewinnsumme | Anzahl teilnehmender Lose |
Gewinnklasse 2 | 100,00 EUR | 142.850 |
Gewinnklasse 3 | 50,00 EUR | 71.400 |
Gewinnklasse 4 | 25,00 EUR | 23.800 |
Gewinnklasse 5 | 10,00 EUR | 9.500 |
Gewinnklasse 6 | 5,00 EUR | 1.400 |
400.000 teilnehmende Lose
Beispielhafte Berechnung für Gewinnklasse 3: 400.000 (teilnehmende Lose) : 71.400 (Schlüssel Gewinnklasse 3) = 5,6. Durch die Aufrundung gibt es in diesem Fall 6 Gewinnlose der Gewinnklasse 3 und damit von 50 EUR.
4.3 Extra-Verlosungen
4.3.1 ExtraChance
An der ExtraChance-Verlosung nehmen alle im Teilnahmezeitraum ausgegebenen Extralose teil. Eine Mindestanzahl von 63 gewinnenden Losen aufgeteilt auf 6 Gewinnklassen wird garantiert.
ExtraChance | Gewinnbetrag | Schlüssel | Mind. Gewinner |
---|---|---|---|
ExtraChance 1 | 25.000,00 EUR | Anzahl teilnehmender Lose | 1 |
ExtraChance 2 | 100,00 EUR | 47.619 | 2 |
ExtraChance 3 | 50,00 EUR | 23.809 | 4 |
ExtraChance 4 | 25,00 EUR | 7.936 | 8 |
ExtraChance 5 | 10,00 EUR | 3.174 | 16 |
ExtraChance 6 | 5,00 EUR | 476 | 32 |
4.3.2 ExtraSpecial
An der ExtraSpecial-Verlosung nehmen alle im Verlosungszeitraum ausgegebenen Extralose teil. Aus allen teilnehmenden Extralose werden die gewinnenden Lose gezogen. Die Anzahl der gewinnenden Lose ist abhängig von der jeweiligen Verlosung, siehe dazu Ziffer 2.3.3.
5. Gewinnbekanntgabe
5.1 Hauptverlosungen
Die Bekanntgabe der gewinnenden Lospakete erfolgt auf der Spielvermittlungsplattform sowie per E-Mail, nach der Prozessierung der Ziehung, die spätestens am folgenden Werktag stattfindet.
Die Auszahlung der Kleingewinne von bis zu 1.000 EUR erfolgt durch eine Gutschrift auf das Spielkonto. Der Betrag ist unmittelbar nach der Gutschrift auszahlbar.
Nach Abschluss der automatisierten Kleingewinnabwicklung kontaktiert die Veranstalterin die Gewinner von Geldpreisen ab 1.000 EUR persönlich per E-Mail und ggf. telefonisch.
5.1.1 Gewinnübergabe Immobilie
Nach Abschluss der Hauptziehung geht das Eigentum an der verlosten Immobilie auf den Gewinner über. Sämtliche für den Eigentumsübergang erforderlichen Vorbereitungen werden von der Veranstalterin oder der von ihr beauftragten Vermittlerin getroffen. Der Vollzug des Eigentumsübergangs erfolgt durch die notarielle Beurkundung des von der Veranstalterin bzw. der Vermittlerin bereitgestellten Grundstückübertragungsvertrags und die anschließende Eintragung des Gewinners als neuer Eigentümer im Grundbuch.
Die Veranstalterin bzw. die Vermittlerin wählt den beurkundenden Notar und legt den Termin für die Beurkundung fest. Der Gewinner ist verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen und muss die Veranstalterin bei einer auf wichtigen Gründen beruhenden Verhinderung unverzüglich informieren. Sämtliche mit der Eigentumsübertragung verbundenen Kosten (z. B. Notar- und Grundbuchkosten, Reisekosten zum Notartermin, Grunderwerbsteuer) trägt die Veranstalterin.
Sollte die Veranstalterin aufgrund unvorhersehbarer, von ihr nicht zu vertretender Umstände – etwa bei Untergang oder schwerwiegender Beschädigung des Grundstücks oder Gebäudes oder infolge nachträglicher Unwirksamkeit des Grundstückskaufvertrags – nicht (mehr) in der Lage sein, die Immobilie vollständig zu übertragen, ist Sie berechtigt, dem Gewinner anstelle der Immobilie eine Barwertablösung nach aktuellem Verkehrswertgutachten zu zahlen.
5.2 ExtraChance-Verlosungen
Die Bekanntgabe der gewinnenden Lose erfolgt auf der Spielvermittlungsplattform sowie per E-Mail verteilt über den Zeitraum bis zur nächsten ExtraChance-Verlosung als Tagesgewinne.
5.3 ExtraSpecial-Verlosungen
Die Bekanntgabe der gewinnenden Lose erfolgt auf der Spielvermittlungsplattform sowie per E-Mail nach der Prozessierung der Ziehung.
6. Spielgeheimnis
Die Veranstalterin und die Vermittlerin wahren das Spielergeheimnis. Insbesondere wird der Name des Kunden nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben. Gesetzliche Verpflichtungen zur Auskunftserteilung bleiben hiervon unberührt. Die erste öffentliche Bekanntgabe der Ziehungsresultate der Ziehungen sich auf die Benennung der gewinnenden Lospaket-IDs auf der Spielvermittlungsplattform.
7. Haftungsbestimmungen
Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zu oder von der Veranstalterin beauftragten Stellen schuldhaft (auch vorsätzlich oder grob fahrlässig) verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen der Teilnahme für die Veranstalterin und/oder für die Kunden besteht. Diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.
Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet die Veranstalterin dem Teilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Veranstalterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der Veranstalterin gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die Veranstalterin zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Veranstalterin nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
Die Veranstalterin haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, hervorgerufen werden. In den Fällen, in denen eine Haftung der Veranstalterin und ihren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen wurde, werden der Lotterieeinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag erstattet. Der Antrag ist an die Veranstalterin zu richten. Die Haftungsregeln gelten auch für mit der Weiterleitung der Daten zur von der Veranstalterin beauftragte Stellen im Zusammenhang mit dem Lotterievertrag. Vereinbarungen Dritter sind für die Veranstalterin nicht verbindlich. Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist. Die Veranstalterin ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
8. Schlussbestimmungen
Mit der Teilnahme an der Omaze Lotterie akzeptiert jeder Kunde die geltenden Lotteriebestimmungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermittlerin.
Das Widerrufsrecht ist bei Lotteriedienstleistungen nach Maßgabe des § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB ausgeschlossen. Das Recht auf Kündigung bleibt davon unberührt.
Diese Lotteriebestimmungen können bei wichtigen Gründen wie Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsurteilen oder wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden. Die Veranstalterin behält sich ebenfalls Anpassung an den angebotenen Kategorien vorzunehmen.
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