Du planst ein kleines Holzhaus im Garten und fragst dich, ob du dafür eine Baugenehmigung brauchst? Die gute Nachricht vorweg: Kleine Gartenhäuser kannst du tatsächlich oft ohne den ganzen Papierkram aufstellen.
Die schlechte Nachricht kommt gleich hinterher, denn jedes Bundesland hat andere Regeln. Schauen wir uns mal genau an, was wo erlaubt ist und was du beachten musst.
Wie groß darf ein Holzhaus sein ohne Baugenehmigung?
Grundsätzlich darfst du nur wirklich kleine Holzhäuser ohne Baugenehmigung errichten, und die meisten Bundesländer erlauben gerade mal 10 Kubikmeter umbauten Raum. Das entspricht einem kleinen Geräteschuppen von etwa 2x2 Metern bei 2,5 Meter Höhe.
Die Bedingungen sind überall ziemlich streng und du musst dich daran halten. Dein Holzhaus darf keine Feuerstätte haben, keine Toilette und auch keine Heizung. Dauerhaftes Wohnen ist komplett tabu und die maximale Höhe liegt bei 2,5 Metern. Sobald du im Außenbereich baust, also außerhalb geschlossener Ortschaften, wird die ganze Sache noch etwas komplizierter und du brauchst fast immer eine Genehmigung.
Welche Größen erlauben die einzelnen Bundesländer beim Bau von einem Holzhaus?
Bayern und Brandenburg sind hier die absoluten Spitzenreiter der Großzügigkeit. Kannst du dir vorstellen, dass du hier bis zu 75 Kubikmeter umbauten Raum ohne Genehmigung bauen darfst? Das reicht für ein wirklich ordentliches Gartenhaus mit etwa 25 Quadratmetern Grundfläche bei normaler Raumhöhe. Du hast dann genug Platz für Gartengeräte, Fahrräder oder sogar als gemütlichen Hobbyraum, in dem du deine Freizeit verbringen kannst.
Nordrhein-Westfalen erlaubt ebenfalls diese großzügigen 75 Kubikmeter, aber nur im bebauten Gebiet. Wenn du im Außenbereich bauen willst, gilt diese Regelung nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Baden-Württemberg genehmigt immerhin 40 Kubikmeter im Siedlungsbereich, aber im Außenbereich sind es nur noch 20 Kubikmeter. Rheinland-Pfalz liegt mit 50 Kubikmetern im guten Mittelfeld, reduziert aber im Außenbereich auf magere 10 Kubikmeter.
Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein erlauben jeweils 30 Kubikmeter, was schon deutlich weniger ist. Niedersachsen zeigt sich mit 40 Kubikmetern etwas großzügiger. Die strengsten Regeln haben definitiv Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hier sind meist nur 10 Quadratmeter Grundfläche oder 10 Kubikmeter Volumen erlaubt, was wirklich sehr wenig ist.
Die folgende Tabelle zeigt dir die genehmigungsfreien Größen im Detail:
Bundesland |
Im Siedlungsbereich |
Im Außenbereich |
Bayern, Brandenburg |
bis 75 m³ |
Genehmigung nötig |
NRW |
bis 75 m³ |
nur Landwirtschaft |
Rheinland-Pfalz |
bis 50 m³ |
bis 10 m³ |
Baden-Württemberg |
bis 40 m³ |
bis 20 m³ |
Niedersachsen |
bis 40 m³ |
bis 20 m³ |
Hamburg, Hessen |
bis 30 m³ |
Genehmigung nötig |
Schleswig-Holstein |
bis 30 m³ |
bis 10 m³ |
Berlin, Bremen, Sachsen |
bis 10 m²/m³ |
Genehmigung nötig |
Saarland, Sachsen-Anhalt |
bis 10 m² |
Genehmigung nötig |
Mecklenburg-Vorpommern |
bis 10 m² |
Genehmigung nötig |
Thüringen |
bis 10 m² |
Genehmigung nötig |
Was bedeuten diese Größen konkret für dich?
75 Kubikmeter klingen dir wahrscheinlich ziemlich abstrakt, oder?
Stell dir das mal bildlich vor: Das entspricht etwa einem Gartenhaus mit 6x4 Metern Grundfläche und 3 Meter Firsthöhe. Du hast dann genug Platz für eine wirklich gemütliche Gartenlaube mit Sitzecke und jeder Menge Stauraum. Die 40 Kubikmeter, die Baden-Württemberg erlaubt, reichen für etwa 4x4 Meter bei 2,5 Meter Höhe. Das ist ein solides Gerätehaus mit Platz für deinen Rasenmäher und die Gartenmöbel.
Die strengen 10 Quadratmeter bedeuten für dich maximal 3x3 Meter Grundfläche. Das reicht wirklich nur für einen kleinen Geräteschuppen oder ein Mini-Gartenhaus. Mehr als deine Gartengeräte unterbringen kannst du da beim besten Willen nicht.
Welche Fallen lauern bei der Planung?
Viele Menschen vergessen komplett den Bebauungsplan, und das kann richtig teuer werden. Selbst wenn die Landesbauordnung dir großzügige 75 Kubikmeter erlaubt, kann der örtliche Bebauungsplan viel strengere Vorgaben machen. Ein kurzer Anruf beim Bauamt klärt das schnell und spart dir später jede Menge Ärger und Geld.
Auch die Abstandsflächen werden häufig massiv unterschätzt.
Dein Holzhaus muss meist mindestens 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben, und bei kleinen Grundstücken wird es dort wirklich schnell eng. Es gibt aber eine Ausnahme: In manchen Bundesländern darfst du direkt an die Grenze bauen, wenn das Gebäude bestimmte Maße nicht überschreitet.
Der Unterschied zwischen umbautem Raum und Grundfläche sorgt bei vielen für totale Verwirrung. Umbauter Raum ist das komplette Volumen inklusive Dach. Ein Gartenhaus mit 20 Quadratmetern Grundfläche und Satteldach kommt schnell auf 60 Kubikmeter und mehr, was vielen nicht bewusst ist.
Wann lohnt sich die Baugenehmigung bei einem Holzhaus trotzdem?
Willst du das Holzhaus später als Büro nutzen, als Gästezimmer oder vielleicht sogar als Sauna? Dann hol dir lieber gleich eine Baugenehmigung und sei auf der sicheren Seite. Die kostet dich zwar zwischen 500 und 1.500 Euro und dauert ein paar Wochen, aber du sparst dir hinterher Kopfzerbrechen.
Ein genehmigtes Gebäude steigert außerdem den Wert deines Grundstücks erheblich. Bei einem späteren Verkauf macht sich das richtig bezahlt und du bekommst mehr Geld für deine Immobilie. Außerdem darfst du dann Strom und Wasser legen und sogar eine Toilette einbauen. Aus dem simplen Gartenhaus wird dann ein vollwertiger Rückzugsort, in dem du dich richtig wohlfühlen kannst.
Was passiert bei Verstößen gegen die Bauvorschriften?
Baust du ohne Genehmigung zu groß, droht dir Ärger mit dem Bauamt. Dieses kann den kompletten Rückbau verlangen, und das natürlich auf deine Kosten. Zusätzlich fallen Bußgelder an, die je nach Bundesland zwischen 500 und 50.000 Euro liegen können. Stell dir das mal vor: 50.000 Euro Strafe für ein Gartenhaus! Dabei ist vor allem auf nicht ganz wohlgesinnte Nachbarn Acht zu gebe,n vor allem wenn dein neues Gartenhaus ihre Aussicht versperrt.
Die Verjährung hilft dir hier nur bedingt weiter. Zwar verjähren Ordnungswidrigkeiten nach einigen Jahren, aber die Beseitigungsanordnung bleibt oft trotzdem bestehen. Nicht genehmigte Baumaßnahmen können dir auch massive Probleme beim Hausverkauf machen. Käufer springen ab, wenn sie davon erfahren, oder drücken den Preis erheblich nach unten.
Fazit: Erst prüfen, dann Holzhaus bauen
Die Größe genehmigungsfreier Holzhäuser variiert stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Während Bayern und Brandenburg dir großzügige 75 Kubikmeter erlauben, sind es in Berlin oder Sachsen lediglich 10 Quadratmeter. Der Unterschied ist enorm und du solltest dich vorher unbedingt gründlich informieren. Grundsätzlich gilt überall: keine Heizung, keine Toilette und definitiv kein dauerhaftes Wohnen.
Der kluge Bauherr informiert sich immer vorher beim örtlichen Bauamt. Ein kurzer Anruf oder eine schnelle E-Mail mit deinen geplanten Maßen bringt dir sofort Klarheit. Diese paar Minuten Aufwand ersparen dir später viel Stress und vor allem Geld. Und wenn du größer bauen willst, ist das auch kein Problem: Eine Baugenehmigung ist wirklich kein Hexenwerk und eröffnet dir viel mehr Möglichkeiten für dein persönliches Traum-Gartenhaus.
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