Ein Auto gewonnen, aber eigentlich brauchst du gar keines?. Das passiert häufiger als man denkt, und die Frage ist daher naheliegend: Kann ich das einfach direkt verkaufen? Die kurze Antwort lautet ja, in den meisten Fällen. Aber es gibt zwei Punkte, die man kennen muss, bevor man handelt: vertragliche Pflichten und die Steuerfrage beim Verkauf.
Kann ich mein gewonnenes Auto sofort verkaufen?
In der Regel ja, es sei denn, mit der Annahme des Preises hängen bestimmte vertragliche Verpflichtungen zusammen. Das entscheidet nicht das Steuerrecht, sondern die Teilnahmebedingungen der Verlosung. Wer diese vor der Annahme des Preises liest, weiß, was gilt.
Bei Omaze Verlosungen gilt: Es gibt keine Haltefrist für gewonnene Fahrzeuge. Wer ein Auto aus einer Omaze Bonusverlosung gewinnt, kann es annehmen und direkt weiterverkaufen. Die Entscheidung liegt vollständig beim Gewinner.
Was sind typische vertragliche Pflichten, die einen Sofortverkauf verhindern können?
Bei gewerblichen Gewinnspielen, die von Sponsoren oder Autoherstellern zu Werbezwecken durchgeführt werden, kommen manchmal Bedingungen vor, die den Sofortverkauf einschränken. So ist der Auto-Gewinn möglicherweise an eine Wiederverkaufsklausel gebunden. Diese legt zum Beispiel fest, dass das gewonnene Auto nur dann überlassen wird, wenn es nicht sofort wieder verkauft und mindestens ein Jahr lang auf den eigenen Namen angemeldet wird.
Solche Klauseln kommen bei Werbe-Gewinnspielen vor, bei denen ein Sponsor das Auto stellt und dafür erwartet, dass der Gewinner das Fahrzeug tatsächlich nutzt und damit Öffentlichkeit erzeugt. Bei staatlich lizenzierten Soziallotterien wie Omaze gibt es solche Klauseln nicht.
Sollte man das Auto vor dem Verkauf zulassen?
Das ist eine der wichtigsten praktischen Fragen. Ist das Auto bereits zugelassen, verliert es an Wert. Wenn man weiß, dass das Auto sofort wieder verkauft werden soll, sollte man das Autohaus bitten, keine Zulassung vorzunehmen.
Der Unterschied ist erheblich: Ein Neuwagen ohne Zulassung lässt sich als Neuwagen verkaufen. Ein zugelassenes Fahrzeug gilt als Gebrauchtwagen und erzielt entsprechend weniger. Bei einem Fahrzeug im Wert von 100.000 Euro kann dieser Unterschied schnell fünf bis zehn Prozent des Verkaufspreises ausmachen.
Muss man Steuern zahlen, wenn man das gewonnene Auto verkauft?
Das hängt vom Zeitraum zwischen dem Ankauf durch die verlosende Firma und dem eigenen Verkauf ab. Erst beim Verkauf des Gewinnspiel-Autos wird es zu einem einkommensteuerpflichtigen Spekulationstatbestand. Diese Situation erstreckt sich auf den Zeitraum von einem Jahr, nachdem das Auto durch die Firma, die das Gewinnspiel durchführte, gekauft wurde.
Was das konkret bedeutet:
- Verlosung hat das Auto vor mehr als einem Jahr gekauft: Verkauf vollständig steuerfrei, egal zu welchem Preis.
- Verlosung hat das Auto vor weniger als einem Jahr gekauft: Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Ankaufspreis der verlosenden Firma und dem eigenen Verkaufspreis ist steuerpflichtig nach § 23 EStG.
- Freigrenze: Der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres muss unter 1.000 Euro bleiben, um steuerfrei zu sein. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Gesamtgewinn bei 999 Euro, fallen keine Steuern an. Liegt er bei 1.000 Euro, muss der komplette Betrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Wie berechnet sich der steuerpflichtige Gewinn beim Verkauf?
Maßgeblich ist die Differenz zwischen zwei Werten: dem ursprünglichen Ankaufspreis des Fahrzeugs durch die verlosende Firma und dem Preis, zu dem der Gewinner das Auto weiterverkauft. Nicht der Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Ziehung, sondern der tatsächliche Einkaufspreis des Veranstalters ist die Berechnungsgrundlage.
Ein konkretes Beispiel: Die Verlosung kauft einen Porsche 911 für 155.000 Euro. Der Gewinner verkauft ihn drei Monate später für 148.000 Euro. Weil der Verkaufspreis unter dem Ankaufspreis liegt, entsteht kein Gewinn, sondern ein Verlust. Dieser Verlust ist steuerlich nicht relevant, schadet aber auch nicht. Steuer fällt keine an.
Zweites Beispiel: Die Verlosung kauft denselben Porsche für 130.000 Euro (zum Beispiel mit Händlerrabatt). Der Gewinner verkauft ihn für 148.000 Euro. Differenz: 18.000 Euro steuerpflichtiger Gewinn innerhalb der Jahresfrist, zu versteuern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Was ist der praktisch einfachste Weg, Steuern beim Sofortverkauf zu vermeiden?
Den Ankaufspreis der verlosenden Firma ermitteln und dann den Verkaufspreis entsprechend kalkulieren. Wer unter dem Ankaufspreis verkauft, erzielt keinen steuerpflichtigen Gewinn. Wer nicht sicher ist, wie lange das Fahrzeug im Besitz des Veranstalters war, fragt direkt beim Veranstalter nach dem Kaufdatum nach. Ist dieses Datum mehr als ein Jahr vor dem eigenen Verkauf, entfällt die Steuerpflicht vollständig.
Bei komplexeren Konstellationen, etwa wenn weitere private Veräußerungsgeschäfte im selben Jahr anstehen, lohnt sich eine kurze Rücksprache mit einem Steuerberater, um die 1.000-Euro-Freigrenze nicht ungewollt zu überschreiten.
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